Nach mehr als 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit kann ich auf einen breiten Erfahrungsschatz im Rahmen des Bank-, Kapitalmarkt- und Vermögensschadenhaftpflichtrechts zurückgreifen. Als gelernter Bankkaufmann und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht decke ich umfangreich alle Gebiete des Bank- und Kapitalmarktrechts ab und habe erfolgreich Finanzdienstleister, Banken sowie deren Organe in mittlerweile mehr als eintausend Verfahren gerichtlich vertreten. In ausgewählten Verfahren werden zudem auch Mandate für Privatpersonen angenommen. Vertiefte Kenntnisse im Finanzierungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und Verbraucherkreditrecht resultieren auch aus praktischen Erfahrungen in der Inhouse-Betreuung einer Bank und eines Vermögensverwalters.
Rechtsanwalt Strabel vertritt zudem regelmäßig Rechtsanwälte, Steuerberater und Angehörige anderer freier Berufe in Berufshaftpflichtprozessen.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts – insbesondere im Rahmen des Vertriebsrechts – sowie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Hinzu kommt, dass im Rahmen unserer interdisziplinären Kanzlei Mandate effizient und praxisorientiert bei Bedarf auch mit spezialisierten Kollegen bearbeitet werden.