Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist für mich enorm wichtig, denn sie ist der Grundstein für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Egal, ob Sie vor beruflichen oder privaten Aufgaben stehen: Ich biete Ihnen Rechtsberatung auf Augenhöhe!
Dank meiner Fachkompetenz und meines breit aufgestellten Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine kompetente Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir gemeinsam in meiner Kanzlei eine maßgeschneiderte Lösung.
Sie stecken in einer Konfliktsituation fest? Ich begleite Sie in jeder Situation, in der fundierte Rechtsberatung erforderlich ist. Mit der notwendigen Durchsetzungskraft und Empathie verfolge ich Ihre Interessen – engagiert, kompetent und vorausschauend.
Sie möchten Kontakt aufnehmen? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktinformationen unten in meinem Profil. In dringenden Notfällen erreichen Sie mich auch unter folgender Nummer 0178 2806960; 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Für eine eingehende Rechtsberatung besuchen Sie meine Kanzlei an folgendem Standort: Tübingen.
Lesen Sie, in welchen Rechtsgebieten ich meine Mandanten schwerpunktmäßig vertrete. Sie wissen nicht, ob Ihr Anliegen dazu passt? Gemeinsam berate ich Sie, ob eine Beauftragung möglich ist.
Ich bin auf allen Gebieten des Strafrechts tätig
Kapitalstrafverfahren, Betäubungsmittelstrafverfahren, Jugendstrafverfahren, Verkehrsstrafverfahren, Steuerstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Sexualstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Umweltstrafverfahren, Strafverfahren wegen Sachbeschädigung
Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Mehr noch als in allen anderen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Strafverteidiger ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.
Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten stellen geringfügige Gesetzesverstöße dar, welche gewöhnlich mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Ich kenne mich hervorragend mit den einzuhaltenden Vorschriften zum Bußgeldverfahren aus und wahre im Anschluss an eine gewissenhafte Prüfung Ihres Bußgeldbescheids mit Nachdruck Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden – egal ob Ihnen beispielsweise ein Verkehrsverstoß wie Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Verletzung der Meldepflicht oder ein Verstoß im Gewerberecht zur Last gelegt wird. Gerne vertrete ich Sie nach erfolgter Akteneinsichtnahme im Rahmen eines Einspruchs, wann immer dies erfolgversprechend ist.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Sollten Sie daher in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich helfe Ihnen gerne bei der Schadensregulierung. Darüber hinaus setze ich mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise ein Rotlichtverstoß, Parkverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig bei der Abwehr eines drohenden Fahrverbots oder von Punkten in Flensburg.