Als Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Pfefferl eine hoch qualifizierte Rechtsberatung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Er kümmert sich engagiert um Ihr Anliegen, präsentiert Ihnen optimale Lösungen für Ihr Rechtsproblem und verteidigt Ihre Rechte mit großem Engagement.
Bereits 1998 erhielt Herr Pfefferl seine Zulassung als Rechtsanwalt und trägt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Fachkenntnisse sowie praktischer Erfahrungen den Titel „Fachanwalt für Strafrecht".
Strafrecht: Fachanwaltliche Vertretung im gesamten Strafverfahren
Schon im Ermittlungsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Pfefferl kompetent zur Seite. Er ist mehr als 20 Jahren im Strafrecht tätig und verfügt über notwendige für eine erfolgreiche Verteidiung. Nach umfassendem Aktenstudium entwickelt er zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsstrategie, die zum avsierten Ziel führen soll. Sie können sicher sein, dass der Rechtsanwalt dabei ausschließlich Ihre Interessen verfolgt.
Im Wirtschaftsstrafrechts beschäftigt Herr Pfefferl als Fachanwalt für Strafrecht schwerpunktmäßig mit dem Delikt der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. In diesem Bereich verfügt er über eine große Expertise und wird auch von größeren Anwaltskanzleien als Berater hinzugezogen. Konkret geht dabei um den Sachverhalt in dem Mitarbeiter von Auftraggebern als Selbständige behandelt werden, von den Behörden aber als Arbeitnehmer, also scheinselbständig, eingestuft werden. Herr Rechtsanwalt Pfefferl vertritt dabei die Unternehmen die nach einer Betriebsprüfung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Nachzahlungen leisten sollen oder den Unternehmer, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahren durch den Zoll einer Straftat beschuldigt wird. Hier wird also im Bereich der Schwarzarbeit und der Scheinselbständigkeit eine umfassende Vertretung vor dem Sozialgericht (gegen die Deutsche Rentenversicherung) oder vor dem Strafgericht gewähleistet.
BtMG-Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Pfefferl vertritt seit anbeginn seiner Verteidigertätigkeit Mandanten, denen ein Delikt oder Verbrechen nachdem BtMG vorgeworfen wird. Am häufigsten verteidigt er bei Anklagen wegen Handeltreibenmit nicht geringer Menge von Betäubungsmittelen und der Besitz von Betäubungsmitteln in Nichtgeringer Menge. In 90 % aller Fälle handelt es sich dabei um Cannabis (Marihuana, Haschisch).
Aber auch ander Betäubungsmittel wie , Amphetamine, Kokain, Ecstasy oder Opiate (Heroin) spielen bei den Anklagen eine Rolle. Entscheidend für das Strafmaß wird immer die . Nachdem bei praktisch allen Vorwürfen, die mit illegalen Drogjeweileige Wirkstoffemenge des BtM ( Betäubungsmittel) sein.
Die Verteidigung bei Drogendelikten berücksichtigt immer auch die Besonderheit, dass die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis in derartigen Fällen vornimmt. Manachaml ist gerdae bei einem keliener Delikt nach dem BtMG (z.B. Besitz einer geringen Menge von BtM) der Verteidigungfokus auf den Führerschein gerichtet und nicht so sehr auf das Ergebnis des Strafverfahren.
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