Rechtsanwalt und Notar Michael Friedrich, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Tax Compliance Officer (C.H.Beck)
RA Michael Friedrich beschäftigt sich entsprechend seiner konsequenten Spezialisierung nahezu ausschließlich mit steuer- und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten. Insbesondere zählen hierzu folgende Punkte:
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Korrespondenz mit Finanzbehörden
- Begleitung bei Betriebsprüfungen / Steuerfahndungsprüfungen / Kombiprüfungen
- Einspruchsverfahren
- Klageverfahren
- Vermögensarrest nach § 111e StPO
- Vermögensabschöpfung
- Aussetzung der Vollziehung (AdV)
- Steuerordnungswidrigkeiten
- Steuerstrafverfahren/Steuerhinterziehung (ESt., USt., GewSt., ErbSt., etc.)
- Verbandsgeldbuße/Unternehmensstrafrecht
- Selbstanzeige
Bei entsprechender Eilbedürftigkeit werden Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und entsprechende Gewinnermittlungen auf Nachfrage gefertigt. Wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen – meist in Zusammenhang mit Steuerstraftatbeständen – zählen ebenfalls zum Tätigkeitsgebiet.
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0431/32079940 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich in direkter Näher zum gut erreichbaren Dreiecksplatz. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Parkhaus.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.friedrich-recht.de