Rechtsanwalt und Notar Michael Friedrich, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Tax Compliance Officer (C.H.Beck)

RA Michael Friedrich beschäftigt sich entsprechend seiner konsequenten Spezialisierung  nahezu ausschließlich mit steuer- und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten. Insbesondere zählen hierzu folgende Punkte:

  •     Prüfung von Steuerbescheiden
  •     Korrespondenz mit Finanzbehörden
  •     Begleitung bei Betriebsprüfungen / Steuerfahndungsprüfungen / Kombiprüfungen
  •     Einspruchsverfahren
  •     Klageverfahren    
  •     Vermögensarrest nach § 111e StPO     
  •     Vermögensabschöpfung     
  •     Aussetzung der Vollziehung (AdV)
  •     Steuerordnungswidrigkeiten
  •     Steuerstrafverfahren/Steuerhinterziehung (ESt., USt., GewSt., ErbSt., etc.)
  •     Verbandsgeldbuße/Unternehmensstrafrecht
  •     Selbstanzeige

Bei entsprechender Eilbedürftigkeit werden Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und entsprechende Gewinnermittlungen auf Nachfrage gefertigt. Wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen – meist in Zusammenhang mit Steuerstraftatbeständen – zählen ebenfalls zum Tätigkeitsgebiet.

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0431/32079940 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.

 Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich in direkter Näher zum gut erreichbaren Dreiecksplatz. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Parkhaus.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.friedrich-recht.de