Herr Rechtsanwalt Michael Kreuzau
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Als Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht kann Herr Rechtsanwalt Kreuzau ebenfalls besondere Fachkenntnisse und große Erfahrung in diesem Rechtsgebiet vorweisen. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 löst er juristische Probleme von Vermietern, Wohnungseigentümern, Hausverwaltern und Mietern. In der Kanzlei Kreutzer & Kreuzau Rechtsanwälte übernimmt er die Bearbeitung von Fällen aus den Bereichen Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Wer sich ein Haus kauft, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, gibt meist viel Geld dafür aus und nimmt nicht selten einen Kredit auf, den er über viele Jahre abbezahlt. Da ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um keinen Fehler zu machen. Herr Rechtsanwalt Kreuzau beantwortet Ihnen alle Fragen zu Wegerecht und Nießbrauch, zu Grundbuch und Teilungs- oder Zwangsversteigerung. Auch beim Verkauf Ihrer Immobilie dürfen Sie auf seine Unterstützung zählen, ebenso dann, wenn Sie Schadenersatzansprüche durchsetzen oder abwehren müssen. Wer muss nun wieviel zahlen: 

Maklerrecht

Als Fachanwälte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht ist Herr Rechtsanwalt Kreuzau für die Bearbeitung maklerrechtlicher Fragestellungen in hohem Maße qualifiziert. Für Makler und deren Kunden prüfen sie die Wirksamkeit eines Maklervertrages sowie des damit verbundenen Provisionsanspruches und damit auch die Durchsetzungsaussichten des Anspruchs. Grundlage hierfür ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Wie wichtig diese ist, hat gerade auch die im Jahr 2014 in Kraft getretene Gesetzesänderung gezeigt, die Maklerkunden u. a. ein Widerrufsrecht im Rahmen von Fernabsatz- und Haustürgeschäften einräumt.

Sie erreichen Herr Rechtsanwalt Kreuzau telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.