Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Rechtsanwalt mit den Schwerpunktgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht biete ich Ihnen eine Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme zu meinen Fachgebieten. Dabei garantiere ich jeweils eine persönliche und diskrete Betreuung sowie eine zielorientierte Lösung.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstütze ich im Wesentlichen mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung täglich anfallender Rechtsfragen im Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auch auf der Beratung bei strategischen Fragen.

Mein Anspruch ist es, das bestmögliche Resultat für Ihr Anliegen zu erzielen. Mit fachlicher Expertise und hohem Engagement setze ich mich für Ihr Recht ein.

Bei Interesse kontaktieren Sie meine Kanzlei direkt über die Kontaktinformationen in meinem Profil. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie meine Kanzleiräumlichkeiten.

Lesen Sie weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten.


Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Als Teil des Handelsrechts befasse ich mich mit der Erstellung von Kauf- und Werkverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, z. B. Liefer- oder Einkaufsbedingungen), Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen u. v. m. Fragen zum elektronischen Geschäftsverkehr können ebenfalls jederzeit an mich gerichtet werden.

Im Gesellschaftsrecht hingegen unterstütze ich nicht nur Start-Ups bei der Unternehmensgründung und Findung der passenden Gesellschaftsform, bei der Klärung der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei Compliance-Sachen u. v. m. Wesentlicher Schwerpunkt ist die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, die Umwandlung von Gesellschaften sowie die Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten, auch im Rahmen der Auseinandersetzung


Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden von mir bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen oder Aufhebungsverträgen beraten. Auch im Falle einer Abmahnung oder Kündigung stehe ich Ihnen mit meinem fundierten Fachwissen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen behilflich und vertrete bei Bedarf Ihre Rechte durchsetzungsstark vor dem zuständigen Arbeitsgericht.


Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Gerne nehme ich mir Zeit für ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Dabei informiere ich Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt, sowie über erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen helfe ich bei der Abwicklung des Erbfalls, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe, Pflichtteilsberechtigte oder Erbengemeinschaft: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Als Schwerpunkt bearbeite ich dabei die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Mit dem Kauf eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut, gehen erhebliche Pflichten einher. Als Eigentümer haften Sie für Störungen, die von Grundstück ausgehen, und auf Erfüllung möglicherweise bestehender Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte. Ich berate Sie aber nicht nur fundiert rund um das Thema Grundstück, sondern stehe Ihnen auch als Ansprechpartner zur Seite, wenn es um Immobilien geht. Wenden Sie sich als Käufer oder Verkäufer bei sämtlichen Immobilientransaktionen, Vertragsfragen, Belangen der Immobilienfinanzierung sowie der damit verbundenen Sicherheitenstellung vertrauensvoll an mich.

Bei dem Verkauf eines Grundstücks achte ich für Sie insbesondere auf Haftungsfragen und die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung.