Rechtsanwalt Michael Tritschler

Fachanwalt für Familienrecht                                                                        

Rechtsanwalt Tritschler absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Lausanne, nahm anschließend das Referendariat beim Landgericht Freiburg auf und war während der Referendarzeit an einem Lehrstuhl der Universität Freiburg und in einer Anwaltskanzlei in Washington tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und begleitet seine Mandanten seitdem fachkundig und souverän in gerichtlichen Verhandlungen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Jahr 2000 erhielt er den Fachanwaltstitel für Familienrecht, zudem steht er Ihnen nach erfolgreichem Abschluss seiner Weiterbildung (2009) als Mediator zur Seite. 


Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts Michael Tritschler in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasst der erfahrene Anwalt sich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil seiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von Herrn Tritschler außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von ihm errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Mediation

Als ausgebildeter Mediator ist Herr Rechtsanwalt Michael Tritschler Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten geht. Er begleitet Sie im Mediationsverfahren und unterstützt alle Konfliktparteien auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen, um nervenaufreibende und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.


Scheuen Sie sich nicht, Herrn Tritschler zu kontaktieren – er stellt sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Ansprüche sicher durchgesetzt werden.