Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen erhalten eine fachkundig und durch langjährige Tätigkeit geprägte Beratung und Vertretung im IT-Recht, Strafrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.
Rechtsanwältin Natascha Gnädig
Fachanwältin für Strafrecht
IT-Recht
Unbegrenzte technische Möglichkeiten und ein immer sich fortwährend ändernder Markt machen das IT-Recht in der heutigen Zeit zu einem wichtigen Rechtsgebiet. Frau Rechtsanwältin Gnädig berät nach Erhalt oder vor Erstellung einer Abmahnung, prüft diese und vertritt vor Gericht. Ebenso übernimmt sie die Überprüfung Ihrer Website, informiert über deren Rechtssicherheit und berät in diesem Zusammenhang auch zu Themen wie Domain, Impressum und Datenschutz. Daneben erstellt und kontrolliert sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen und informiert über die besonderen gesetzlichen Vorgaben.
Strafrecht
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben oder sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Frau Rechtsanwältin Gnädig begleitet Sie fachkundig im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und legt ggf. Einspruch bzw. Revision ein. Sie können sich bei Vorwürfen wegen Diebstahl, Betrug, Jugendstrafsachen oder Kapitaldelikten an sie wenden, zudem vertritt Sie Opfer im Bereich der Nebenklage. Als Fachanwältin für Strafrecht verfügt sie über langjährige Berufserfahrung sowie über überdurchschnittliches Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Urheberrecht & Medienrecht
Der Schutz geistigen Eigentums wie Logos, Fotos, Musik, Software oder Werke aus Literatur, Wissenschaft oder Kunst sind wesentlicher Bestandteil des Urheberrechts. Deshalb überprüft Frau Rechtsanwältin Gnädig z. B. Ihre Website, fertigt Verträge und Nutzungsvereinbarungen mit Urhebern und Verlagen an und berät bei Lizenzvereinbarungen. Sollte es dennoch zur unerlaubten Nutzung durch Dritte gekommen sein, setzt sie entsprechende Unterlassungsansprüche durch. Weiterhin steht Sie Ihnen auch im Presserecht zur Seite, wenn aufgrund der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Entschädigung geltend gemacht werden sollen oder eine Gegendarstellung, ein Widerruf oder eine Richtigstellung erfolgen soll.