Rechtsanwalt Paul Grötsch
Fachanwalt für Erbrecht
Das rechtswissenschaftliche Studium beendete Rechtsanwalt Grötsch erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität München und nahm anschließend das Referendariat auf. Nach erfolgreichem Erlangen des zweiten jur. Staatsexamens war er zunächst Tutor am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik der Universität München und ist seit seiner Zulassung auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Darüber hinaus ist er auch Geschäftsführer und Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.
Erbrecht
Rechtsanwalt Grötsch verfügt über einen Fachanwaltstitel im Erbrecht und somit über langjährige praktische Erfahrung sowie über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen stetig erweitert wird. Er übernimmt neben der Testamentsgestaltung auch die Beratung zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge, die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung. Gerne können Sie sich auch an sie wenden, wenn eine steuerlich sinnvolle Regelung der Unternehmensnachfolge gefunden werden soll, eine Begleitung bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft gewünscht wird oder Sie eine fachkundige Vertretung vor Gericht und dem Finanzamt benötigen.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihr Recht sicher durchgesetzt werden.