RECHTSANWALT PAULO GABOLEIRO
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstecker der AGT e.V. Bonn
www.agt-ev.de
Fremdsprachen: Englisch, Spanisch, Portugiesisch
Paulo Gaboleiro ist seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt mit Kanzleihauptsitz in Frankfurt am Main und mit Zweigstelle in Stuttgart. Zu seinen Mandanten zählen sowohl private, als auch juristische Personen und Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Wirtschaftszweigen.
Paulo Gaboleiro zeichnet sich seit vielen Berufsjahren durch seine Fachkompetenz, internationale Ausrichtung, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit seiner Arbeit aus. Seine Mandanten berät und vertritt er persönlich ab Vertragsanbahnung und während der laufenden Geschäftsbeziehungen gerichtlich und außergerichtlich. Oftmals unterstützt er seine Mandanten bereits bei der Gründung ihres Unternehmens. Als langjähriges Mitgilied der deutsch-portugiesichen Außenhandelskammer (AHK Lissabon) ist er international vernetzt.
Als Fachanwalt für deutsches und internationales Erbrecht berät und vertritt er Privatpersonen und Unternehmer im kautelarischen Bereich der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, der vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Testators), der Errichtung von Erb- und Erbverzichtsverträgen, der Gründung von Stiftungen, der Unternehmensnachfolgeplanung, der Optimierung der Vermögensnachfolge, z.B. mittels Familienpool-Gesellschaften, der Gestaltung rechtsgeschäftlicher Vollmachten und Patientenverfügungen, u.v.m. Die gerichtliche Vertretung im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht und im streitigen Erbschaftsprozess nimmt er im gesamten Bundesgebiet wahr.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vermögenssorge und Testamentsvollstreckung (AGT) e.V. Bonn ist Rechtsanwalt Gaboleiro sowohl mit der Nachlassverwaltung in der Abwicklungsvollstreckung von Nachlässen betraut, als auch mit der Dauertestamentsvollstreckung, z.B. im Falle minderjähriger Erben. Die berufsmäßige Betreuung aufgrund gerichtlichter Bestellung des Betreuungsgerichts gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben. Ein besonderes Augenmerk ist im Erbrecht auf die familien-, sozial-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Bezüge zu richten. Parallel ist die Anwendung internationaler Abkommen und Staatsverträge zu beachten.
Dank seiner langjährigen Berufserfahrung, dem internationalen Branchenwissen und seiner internationalen Vernetzung ist Rechtsanwalt Gaboleiro der optimale Ansprechpartner und Vertreter Ihrer rechtlichen Interessen.
Migliedschaften:
- Mitglied der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelkammer, Lissabon, Portugal (AHK);
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn;
- Mitglied des Frankfurter Anwaltsverein als Landesverband des Deutschen Anwaltverein;
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein;
- Mitglied Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV);
- Mitglied Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., www.dansef.de;