Umfassende Beratung und Vertretung rund um den Straßenverkehr
Flexibilität und eine individuelle Betreuung bietet Ihnen Rechtsanwalt Jacobi an, ebenso wie eine schnelle und umfassende Beratung und Vertretung. Als Rechts- und Fachanwalt versucht er bereits vorab eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, vertritt Sie aber selbstverständlich auch durchsetzungsstark vor Gericht.
Verkehrsrecht
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann bei Unfällen ebenso drohen, wie aufgrund der Erreichung bestimmter Punktegrenzen im Flensburger Verkehrszentralregister. Sie sollten bei einer drohenden Fahrerlaubnisentziehung möglichst sofort zu Ihrem Rechtsanwalt gehen, in einigen Fällen kann der Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet werden. Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein und eine Sperrfrist verhängt worden sein, kann Ihr Anwalt Sie darüber informieren, ob es in Ihrem Fall eine Möglichkeit der Sperrfristverkürzung gibt, damit Sie Ihren Führerschein früher zurückerhalten. Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Jacobi auch die vollständige Unfallregulierung. Er berät Sie rund um die Verschuldens- und Haftungsfragen, übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherungen und klärt, ob ein Gutachter beauftragt werden muss. Sollten bei einem Unfall Sachschäden oder Personenschäden entstanden sein, kümmert er sich auch hier um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Verkehrsstrafrecht
Auch das Verkehrsstrafrecht gehört zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Jacobi, z. B. wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung und Beleidigung vorgeworfen wird. Er übernimmt die kompetente Vertretung im Verkehrsstrafverfahren und vertritt auch Unfallopfer sowie deren Angehörige.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht berate ich Mandanten umfassend, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtliche Verletzungen an Leben, Körper, Freiheit oder Eigentum erleiden mussten. Ich setze für Sie Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche eines materiellen oder immateriellen Schadens durch, dazu gehören u. a. Schäden durch Unfälle wie Verkehrsunfälle, Wegeunfälle, Unfälle mit Tieren, Brandunfälle oder auch Arbeitsunfälle.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!