Über Rechtsanwalt Peter Werner
Rechtsanwalt Peter Werner hat mehr als 28 Jahre Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen, bei Gesellschaftsgründungen (GbR, PartG, KG, OHG, GmbH, UG und GmbH & Co. KG) Unternehmenskauf, Gesellschafterstreitigkeiten und Krisenberatung. Darüber hinaus hat er umfassende praktische Erfahrung als Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Kaptial- und Personenhandelsgesellschaften. Er berät zudem in allen rechtlichen Fagen des Handelsrechts sowie des Insolvenzrechts für Unternehmen.
Im Familienrecht vertritt Rechtsanwalt Peter Werner, als einer der wenigen Fachanwälte für Familienrecht die zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sind, insbesondere Unternehmer und deren Familienangehörige in allen Bereichen des Familienrechts.
Rechtsanwalt Peter Werner ist
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Familienrecht und
Zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV)
1999-2004 war er Privatdozent an der Fachhochschule für öff. Verwaltung in Köln
Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsverträge
- Auflösung von Gesellschaften
- Gesellschafterstreitigkeiten
- M&A
- Unternehmenskauf
- Haftung der Organe ( Geschäftsführer / Vorstände )
- Vertriebsrecht / Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
Familienrecht
- Scheidung (insb. Unternehmerscheidungen)
- Vermögensauseinandersetzung, insb. bei Gesellschaftsvermögen und Immobilien
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Sorgerecht
- Eheverträge, insbesondere für Unternehmer und Manager
- Scheidungsfolgevereinbarungen
Unterhaltsrecht
Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht eine fundierte Rechtsberatung im gesamten Unterhaltsrecht an und beantworte Ihnen Ihre Rechtsfragen. Dabei helfe ich bei der Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Unterhaltsansprüche. Dabei bin ich laufend mit allen Fragen zu den Themen Trennungs-, nachehelichem und Kindes- sowie dem Elternunterhalt befasst.