Rechtsanwalt Rainer Pesch
- Fachanwalt für Medizinrecht Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …
- Medizinrecht und Arzthaftungsrecht Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …
- Produkthaftungsrecht
- Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
- Arbeitsrecht Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …
Ausbildung und Berufserfahrung
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum und dem juristischen Vorbereitungsdienst in Dortmund bin ich seit 1994 als Rechtsanwalt in Dresden tätig und auf die Bearbeitung von Mandaten im Medizinrecht spezialisiert. Im Jahr 1996 gründete ich meine eigene Kanzlei.
Im Jahr 2005 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer Sachsen als erster Anwalt in Sachsen die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Im Mai 2009 habe ich den Vorsitz des Fachausschusses Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen übernommen.
Mitgliedschaften, Lehrtätikeit
Seit 2003 doziere ich für die Dresden International University im Masterstudiengang Health Care Management. Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. gewährleisten eine regelmäßige und fundierte Fortbildung nicht nur zu medizinrechtlichen, sondern auch zu fachmedizinschen Problemstellungen. Beides ist für einen Fachanwalt für Medizinrecht unerlässlich.
Mandanten
Als Rechtsanwalt vertrete ich in meinem Fachanwaltsbereich und meinen Tätigkeitsschwerpunkten bundesweit sowohl Privatmandanten als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts als auch Leistungserbringer im Auftrag von Haftpflichtversicherungen.