Die Kanzlei Witte & Bähring besteht historisch seit mehreren Jahrzehnten und war bis zur politischen Wende die einzige Kanzlei in Bad Freienwalde. Rechtsanwalt Rainer Witte hat die Kanzlei 1992 als Einzelkanzlei übernommen. Seit dem 1. Mai 2000 existiert die eingetragene Partnerschaft mit Rechtsanwalt Bähring; seit Anfang 2021 verstärkt Rechtsanwältin Witte mit dem Tätigkeitsschrwerpunkt Medizinrecht unser Team.
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Bereich des Familienrechts, des Verkehrsrechts, des Strafrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Baurechts und des Arbeitsrechts.
Für Witte & Bähring gibt es keine „kleinen" Rechtsprobleme. Deshalb wird jedes Mandat ernst genommen und mit der nötigen Professionalität bearbeitet. Für den Mandanten ist der unkomplizierte Kontakt zum Anwalt wichtig, selbstverständlich auch die umfassende Information über den Sachstand.
Familienrecht
Unterhaltsrecht, Scheidung, Umgangsrecht und Sorgerecht, Ehevertrag und Partnervertrag
Straßenverkehrsrecht
Verkehrsunfallrecht, Unfallrecht, Schadensausgleich, Bußgeldverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schmerzensgeldangelegenheiten * Strafrecht und Verkehrsstrafrecht
Strafrecht
Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG …