Als hoch spezialisiert arbeitender Rechtsanwalt bin ich ausschließlich im Erbrecht tätig. Seit 2009 bin ich Fachanwalt für Erbrecht und seit 2018 auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (www.dvev.de). In der Kanzlei Prof. Gerauer Rechtsanwälte bin ich seit über 20 Jahren Partner.

Das kann ich für Sie tun:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen (Hofübergaben, Immobilienüberlassungen)
  • Beratung zu Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Verhinderung der persönlichen Haftung der Erben bei dürftigen oder überschuldeten Nachlässen
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (zertifiziert)
  • Vertretung im Erbscheinverfahren
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Konflikten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten, Miterben einer Erbengemeinschaft oder gegenüber Testamentsvollstreckern
  • Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen gerichtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Vertretung in grenzüberschreitenden Erbfällen, insbesondere Österreich, Italien, USA
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Und sonst?

Ich bin Präsident der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Ich halte regelmäßig Vorträge im Erbrecht insbesondere zur Testamentsgestaltung und zu Vorsorgeverfügungen.