Erbrecht

In Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Fallkonstellationen, wo Mandanten Hilfe benötigen

Dies ist ein Auszug der Leistungen die von uns im Erbrecht angeboten werden:

  • Pflichtteil
  • Testament
  • Internationales Erbrecht
  • Erbverträge
  • Vermächtnis
  • Schenkungen
  • Erben und Vererben
  • Erbschaftssteuer
  • Erben und Vererben
  • Erbenhaftung
  • Testamentsanfechtung

Falls Ihr Anliegen fehlen sollte, melden Sie sich bitte bei der Kanzlei und wir besprechen dann weiter, wie wir Ihnen helfen können.

Verwaltungsrecht 

Die Kanzlei unterstützt Sie auch in verschiedenen Fragen des Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt steht hierbei regelmäßig entweder ein Widerspruch oder eine Klage gegen eine Bescheid. Falls Sie gutachterliche Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen auch sehr gerne.

Bitte beachten Sie bei Bescheiden stets, dass ein Widerspruch oder eine Klage an eine zumeist verhältnismäßig kurze Frist gebunden ist. Nach Ablauf der Frist kann regelmäßig rechtlich nichts mehr gegen den Bescheid unternommen werden. Wenden Sie sich deshalb nach Erhalt eines Bescheids bitte stets sofort an einen Rechtsanwalt

Dies ist ein Auszug von Leistungen die im Verwaltungsrecht von uns angeboten werden:

  • Beamtenrecht (z.B. Disziplinarrecht, Konkurrentenklagen oder dienstliche Beurteilungen)
  • Kita, Schule, Ausbildung und Hochschule 
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. Gewerberecht oder Gaststättenrecht)

Falls Ihr Anliegen fehlen sollte, melden Sie sich bitte bei der Kanzlei und wir besprechen dann weiter, wie wir Ihnen helfen können.

Anfahrt

Sie finden die Kanzlei unmittelbar am Bürgerpark in der Parkallee 117. Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden. Die nächst gelegende Straßenbahnhalte ist "Brahmsstraße" (Linie 6 und 8)

Kontakt 

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0421 / 34 75 623. Insbesondere bezüglich Anliegen im Verwaltungsrecht wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, da diese häufig fristgebunden sind und daher sofortige Klärung solcher Frage notwendig ist.

Bezüglich schriftlichen Anfragen wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Verantwortung und Haftung für mögliche laufende Fristen des Anschreibenden/der Anschreibenden übernommen wird und auch allein durch die schriftliche Anfrage keinerlei Mandatsbeziehung entsteht.