Meine fachliche Ausrichtung ist auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten, Führungskräften, Betriebsräten und Personalräten begrenzt. Ich verfüge über langjährige Praxiserfahrung im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fällen aus Beschäftigungsverhältnissen.
Meine Mandanten können darauf vertrauen, dass ihr Fall mit
hoher Fachkompetenz,
Verhandlungsgeschick,
strategischem Denken und
persönlichem Engagement
bearbeitet und betreut wird.
Gleich ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgewehrt werden soll oder vom Arbeitnehmer gewollt ist: Ich verfolge als Fachanwalt für Arbeitsrecht und einer langjährigen Prozesserfahrung konsequent Ihr Ziel.
Neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag erstreckt sich die Beratung und Vertretung auch auf Fragen in den Bereichen
Abmahnung,
Arbeitsvertrag,
Arbeitszeit und Überstunden,
Arbeitnehmerüberlassung,
Abfindung,
Befristeter Arbeitsvertrag,
Berufsausbildung,
Betriebsübergang,
Betriebsvereinbarung,
Direktionsrecht des Arbeitgebers,
Diskriminierung,
Elternzeit und Mutterschutz,
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Gehalt,
Interessenausgleich und Sozialplan,
Mobbing,
Recht der Schwerbehinderten,
Sperrzeitverhängung durch die Bundesagentur für Arbeit,
Tarifvertrag,
Teilzeitarbeit,
Urlaub,
Variable Vergütung und Sonderzahlung,
Versetzung,
Vertragsstrafe,
Wettbewerbsverbot,
Zeugnis.
Ich freue mich auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Krefeld. Gerne können Sie auch einen Termin in unserem Büro in Gießen vereinbaren.
Ihr René Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld