Seit mehr als 50 Jahren beschäftigt sich unsere Kanzlei mit dem Hochschul- und Verwaltungsrecht. Wir sind die älteste spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands und bundesweit für unsere Mandantschaft tätig.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Studienplatzklage beschäftigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ehrlich, diskret, persönlich und mit einem auf Sie individuell abgestimmten Programm zur Studienplatzklage.
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung, wir haben bereits mehrere Generationen von Familien zu Studienplätzen verholfen. Da wir uns ausschließlich mit dem Hochschul- und Verwaltungsrecht beschäftigen dürfen Sie uneingeschränkte Fachkenntnisse zur Studienplatzklage voraussetzen.
Der Wunsch-Studienplatz ist leider nicht grundsätzlich verfügbar. Ihr Recht auf freie Berufswahl ist aber grundgesetzlich durch Art. 12 Abs. I GG garantiert. Wir begleiten Sie zu Ihrem Wunschstudium!
Der Abitur Notendurchschnitt, die Wunsch Universität oder Hochschule, die Zahl der Studienbewerber in Verbindung mit der Anzahl der Schul-Absolventen und letztlich auch das gewünschte Studien-Fach: Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Lehramt, ein Bachelor Studium oder gar schon der Master; all diese Faktoren haben enormen Einfluss auf die Chancen zur Erlangung eines Studienplatzes.
Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand und warten nicht auf die ablehnenden Bescheide der Hochschulen und Universitäten. Insbesondere deswegen, weil die Stellung der Anträge auf außerkapazitäre Zulassung Fristengebunden ist!
Im Zuge der aktuellen Reformen zur Vergabe von Studienplätzen treten nunmehr weitere Aspekte in Kraft, die zum Studienplatz führen.
Über die Reformen und Beschlüsse halten wir Sie auf unserer News Seite informiert.
Studienplatzklage – mit uns – individuell, kompetent und ehrlich – zum Wunschstudium
Pichon & Pichon Rechtsanwälte
Bürozeiten: Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Kontaktformular auf der Kanzleihomepage nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Die Kanzleiräume liegen sehr verkehrsgünstig im Nordwesten der Stadt Recklinghausen und sind mit dem Pkw bequem über die Autobahn A43, AS Recklinghausen-Herten, zu erreichen. Die Bushaltestelle Sternwarte finden Sie in unmittelbarer fußläufiger Nähe der Kanzlei.