Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Robert Kessler

Als Rechtsanwalt bewege ich mich an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Politik – ein Berufsfeld, das meine persönlichen Interessen perfekt widerspiegelt. Diese Vielseitigkeit, gepaart mit meinem fundierten Fachwissen, ermöglicht es mir, maßgeschnei­derte Lösungen für meine Mandan­ten zu entwickeln. Um insbesondere in meinem Spezial­gebiet, dem Arbeitsrecht, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil. Meine Expertise setze ich gleichermaßen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmer­vertretungen ein.

Der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten liegt mir besonders am Herzen. Mit Empathie und einem ausgeprägten Gespür für Menschen identifiziere ich mich mit ihren Anliegen. Diese Fähigkeit zur Menschenkenntnis ist nicht nur bei der ersten Einschätzung eines Falles von Vorteil, sondern begleitet mich durch den gesamten Prozess.

Lesen Sie weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten.


Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitsnehmer 

Das Arbeitsrecht bildet einen wesentlichen und komplexen Bestandteil des deutschen Rechts­systems, der die Interaktionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern strukturiert. Es umfasst zahlreiche Vorschriften, die darauf abzielen, gerechte Arbeits­bedingungen zu gewährleisten, die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und zugleich die Interessen der Arbeitgeber zu berücksichtigen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir umfassende Beratung und rechtliche Vertretung in sämtlichen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts an.

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zu Arbeitsver­trägen, Arbeitszeug­nissen, Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen sowie weiteren individuellen Anliegen im Arbeitsrecht zur Seite.

Mit unserer umfangreichen Erfahrung vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen kompetent.

Da sich das Arbeitsrecht aus zahlreichen Einzelgesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz zusammensetzt, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.


Unsere Fachanwälte für Arbeits­recht verfügen gemeinsam über mehr als 80 Jahre Berufserfahrung – profitieren Sie davon.