Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihren Arbeitsvertrag eingehend überprüft? Oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen?
Herr Rechts- und Fachanwalt Karpa-Schmidt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Herr Rechtsanwalt Roland Karpa-Schmidt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Karpa-Schmidt steht seinen Mandanten als Rechtsanwalt sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht als sachkundiger Ansprechpartner zur Seite. Die Verleihung des Fachanwaltstitels erfolgt nach erfolgreichem Absolvieren eines mehrmonatigen, intensiven Fortbildungslehrganges sowie durch den Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse, die durch Betreuung einer erheblichen Anzahl an fachbezogenen Mandaten erlangt werden.
Arbeitsrecht:
Herr Rechtsanwalt Karpa-Schmidt ist seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt überwiegend Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Gerichtlich streitet er für seine Mandantschaft bundesweit vor allen Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Landgerichten. Dabei ist der Anspruch die arbeitsrechtlichen Fragen praxisnah, zielorientiert und zügig zu lösen. Herr Karpa-Schmidt ist nebenbei auch als Dozent im Arbeitsrecht tätig.
Familienrecht:
Herr Rechtsanwalt Karpa-Schmidt ist bereits seit 1999 als Fachanwalt für Familienrecht tätig. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf sämtliche familienrechtliche Angelegenheiten, insbesondere
Ehescheidung
Beratung bei Trennung/die Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
die Regelung von elterlicher Sorge und Umgang
die Vermögensauseinandersetzung
Elternunterhalt
Verkehrsrecht:
Herr Rechtsanwalt Karpa-Schmidt ist seit 1985 im Verkehrsrecht tätig. Davon viele Jahre für die Mitglieder eines Automobilclubs.
Seine Tätigkeit erstreckt sich vom Autokauf über den Verkehrsunfall (Schadensregulierung/Schmerzensgeld) zur Verkehrsstrafsache, Bußgeldsache und Streitigkeiten mit der eigenen Kfz-Versicherung.