Wünschen Sie eine engagierte und lösungsorientierte rechtliche Beratung?
Ich werde gerne für Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten tätig. Ihre Interessen und die Wege zu einer optimalen Lösung stehen dabei im Mittelpunkt.
In meiner Kanzlei in Heidelberg stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Als Teil eines Beratungsgesprächs, das auf Deutsch, Englisch oder Spanisch durchgeführt werden kann, erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht und das Migrationsrecht. Seit 2023 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es gibt viele Situationen im Arbeitsleben, in denen komplizierte Rechtsfragen auftreten können, sei es bei der konkreten Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, in Sondersituationen wie Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Arbeitsrecht ist rasches Handeln geboten, denn viele Rechte können nur kurze Zeit geltend gemacht werden.
Besonderheiten gelten im Bereich der Religionsgemeinschaften. Diese haben das von der Verfassung verbürgte Recht ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes sind besondere Kenntnisse erforderlich, über die ich aufgrund meiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht während meines Referendariats verfüge.
Migrationsrecht (Ausländer- und Asylrecht)
Das Migrationsrecht regelt unter welchen Voraussetzungen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben und arbeiten dürfen und welche Rechte und Pflichten sie dabei haben. Ich vertrete und berate Sie von der Beantragung eines Einreisevisums, einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Abwehr der Beendigung des Aufenthalts ebenso wie in allen Fragen des Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts.