Tätigkeitsbereiche Rechtsanwalt Baunack:
- Beamtenrecht
- Disziplinarrecht
- Wehrrecht
- Richterdienstrecht
- Arbeitsrecht (mit Schwerpunkt im Öffentlichen Dienstrecht und Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes)
- Personalvertretungsrecht (Bund und Länder), Betriebsverfassungsrecht
- Zuwendungsrecht
- Datenschutzrecht
Die Kanzlei:
DKA Rechtsanwälte Fachanwälte
Erfahrung, Engagement und Kompetenz – Für Ihre Rechte
Erfahrung, Engagement und Kompetenz – Für Ihre Rechte
Die Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte wurde im Jahr 2014 gegründet und hat sich dem Fokus auf die Unterstützung abhängig Beschäftigter verschrieben, um Ihnen vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung sowie tiefgreifender Fachkenntnisse eine optimale Mandant:innenbetreuung zukommen zu lassen. Egal ob Sie sich als Beamt:in, Soldat:in, Richter:in, Arbeitnehmer:in, Gewerkschaft, Betriebs- oder Personalrat an die Kanzlei wenden – Ihre Anliegen im Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht sind bei uns in den besten Händen.
Wir unterstützen Sie im öffentlichen Dienstrecht
Als öffentliche Dienstkraft (Beamt:in/Soldat:in/Richter:in) sind Sie mit Ihrem rechtlichen Anliegen bei den dka Rechtsanwälten genau an der richtigen Adresse. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen betreffend Ihr Dienstverhältnis, z. B.
- Ernennung,
- Abordnung und Versetzung,
- dienstlicher Beurteilung,
- Nebentätigkeit,
- Dienstfähigkeit und
- Ruhestand.
Gute Verteidigung in Disziplinarverfahren und Beamtenstrafverfahren
Disziplinarverfahren und Strafverfahren sind für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen mit großen Belastungen und Risiken verbunden. Wir beraten und vertreten Sie von Anfang an bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens. Sofern parallel strafrechtlich gegen Sie ermittelt wird, so beraten und vertreten unsere erfahrenen Strafverteidiger:innen Sie auch in diesem Verfahren. Durch diese strafrechtliche und disziplinarrechtliche Zusammenarbeit aus einer Hand kann von Anfang an eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickelt werden, die für Sie zum bestmöglichen Ergebnis führt.
Unterstützung für Personalräte, Richter:innenräte und Staatsanwält:innenräte
Als Personalrat, Richter:innenrat und Staatsanwält:innenrat können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die dka Rechtsanwälte wenden. Wir beraten Personalvertretungen im Bundesdienst, als auch im Geltungsbereich der LPersVG. Richter:innenräte und Staatsanwält:innenräte beraten wir gerne im Geltungsbereich des DRiG und der LRiG. Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen personalvertretungsrechtlichen Fragen, insbesondere hinsichtlich der
- Wahl des Personalrats/Richter:innenrats/Staatsanwält:innenrats,
- Grundlegenden Rechte und Pflichten der Mitglieder,
- Freistellungen und der
- Beteiligungsrechte des Personalrats/Richter:innenrats/Staatsanwält:innenrats.
Wir begleiten Personalvertretungen auch sachverständig bei der Verhandlung von Dienstvereinbarungen und in Einigungsstellen. Insbesondere die Verhandlung von Dienstvereinbarungen zur Einführung und Anwendung von IT-Systemen unterstützen wir regelmäßig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.dka-kanzlei.de