Neben der Führung von Zivilprozessen beraten wir insbesondere mittelständische Unternehmer auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts mit einem Schwerpunkt auf dem Insolvenzrecht. Jedes Unternehmen kommt im Laufe seines Bestehens in Kontakt mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen, in der Regel als Gläubiger eines insolventen Unternehmens, seltener als ein von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffener oder von einer Insolvenz bedrohter Schuldner. In beiden Fällen sieht man sich mit Fragen konfrontiert, die man im Geschäftsverkehr mit einem „gesunden“ Unternehmen oder in wirtschaftlich besseren Zeiten nicht zu beantworten hat. Dabei stehen wir an Ihrer Seite und lotsen Sie durch die – teilweise gefährlichen – Untiefen des Insolvenzrechts.