Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin Bennholz! Sie freut sich, Sie kennenzulernen!
Rechtsanwältin Sigrid Bennholz
Fachanwältin für Arbeitsrecht
„Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht."
Getreu dieser Prämisse berät und betreut Rechtsanwältin Bennholz Arbeitnehmer und Betriebsräte bewährt gut seit vielen Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht.
Bevor sich die engagierte Rechtsanwältin im Jahre 2009 in eigener Kanzlei selbständig machte, war sie nach ihrer Ausbildung zur Juristin zunächst sowohl in einem Arbeitgeberverband als auch als Leiterin für Personal und Recht für eine Tochtergesellschaft eines großen deutschen Flughafenbetreibers tätig.
Aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer im Jahre 2007 den Titel einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Mit Rechtsanwältin Bennholz haben Sie eine Anwältin gefunden, die Sie kompetent und vertrauenswürdig durch sämtliche Instanzen begleiten kann. Sie hat sich als Fachanwältin auf die Bearbeitung im Arbeitsrecht konzentriert und vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Rechtsanwältin Bennholz weiß, worauf es in den verschiedenen Bereichen ankommt. Ihr Ziel ist es dabei, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich!
Rechtsanwältin Bennholz berät und vertritt Sie mit großem Engagement, hoher Beratungskompetenz und viel Erfahrung in arbeitsrechtlichen Fragen und Kündigungsschutzverfahren.
Dank ihrer Erfahrungen als Juristin in einem Arbeitgeberverband und Leiterin einer Personal- und Rechtsabteilung eines renommierten Unternehmens kennt Rechtsanwältin Bennholz die interne arbeitsrechtliche Praxis der Rechts- und Personalabteilungen sehr gut und kann so die für Ihren Fall richtige Prozessstrategie wählen.
Geht es um eine Kündigung, ein Abmahnschreiben oder eine Versetzung?
Oder brauchen Sie rechtliche Informationen u.a. zu den Themen Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz oder Urlaub?
Auch für Betriebsräte kann Rechtsanwältin Bennholz professionelle und rechtssichere Lösungen entwickeln, zum Beispiel, wenn es sich um die Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, ein Outsourcing, eine Insolvenz oder Betriebsratswahl handelt.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Vom Hauptbahnhof aus können Sie mit der Straßenbahn der Linie 11 bis zur Haltestelle „Cassellastraße" fahren. Von dort erreichen Sie die Kanzlei in wenigen Minuten. Sofern Sie mit dem PKW anreisen, können Sie auf dem Parkplatz „P+R Haus Borsigallee" einen Parkplatz finden.