Im Laufe der letzten 15 Jahre hat sich das Strafrecht als besondere Passion heraus kristallisiert. 2017 hat Rechtsanwalt Kohler die theoretische Prüfung zum Führen des Titels Fachanwalt für Strafrecht abgelegt, im April 2020 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Dies unterstreicht, dass ich er sich auf das Gebiet des Strafrechtes spezialisiert hat.
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Kohler macht sich für die Rechte und Interessen seiner Mandantschaft vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision für seine Mandantschaft stark. Kontaktieren Sie ihn so frühzeitig wie möglich, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und Ihre Wohnung durchsucht werden soll, die Behörden persönliche Gegenstände beschlagnahmen möchten oder Sie sich bereits in Unterbringung bzw. Untersuchungshaft befinden. Mithilfe der Akteneinsicht stellt Herr Rechtsanwalt Kohler die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang von Anfang an richtig.
Zu den strafrechtlichen Bereichen, in denen er Ihnen zur Seite steht, zählen etwa das Betäubungsmittelgesetz, Jugendstrafrecht, Gewaltdelikte, Diebstahl und Raub, Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldbescheide, das Verkehrsstrafrecht u.v.m.
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an ihn wenden, wenn Sie Opfer einer Straftat wurden und Vertretung in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand benötigen. Ansprüche auf Schmerzensgeld und weitere Leistungen macht er dabei konsequent und zuverlässig geltend.
Beratungshaftung
Auch ausgewählte Fälle an Beratungshaftung bearbeitet Herr Rechtsanwalt Kohler für mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen. Hier geht es zumeist darum, Ansprüche an Schadenersatzzahlungen aus dem An- und Verkauf von Kapitalanlagen abzuwehren oder auch durchzusetzen. Hier hilft ihm eine langjährige Tätigkeit im Bereich „Kapitalanlagen“ sehr.
Kontakt
Vereinbaren Sie vorab einfach und schnell per Telefon, Fax, E-Mail oder Anfrage auf dem Profil einen Termin bei Herrn Rechtsanwalt Kohler – gerne nimmt er sich für Sie und Ihr individuelles Anliegen ausreichend Zeit!
Anfahrtsinformationen
Die Forchheimer Kanzlei, Äußere Nürnberger Str. 14a, ist von den Bushaltestellen „Forchheim Käsröthe" sowie „Forchheim Kolpingsplatz" aus in nur wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
Parkplätze stehen Ihnen in unmittelbarer Nähe der Büroräume zur Verfügung.