Die Anwaltskanzlei Stefanie Köhnke wurde 1995 gegründet und ist spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht. Ich bearbeite sämtliche Gebiete des Familien- und Erbrechts.
Qualifikationen:
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
- Fachlehrgang Erbrecht erfolgreich 2020 absolviert
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV e.V.)
- Zertifizierte Verfahrensbeiständin (BVEB e.V.)
- vertretungsbefugt an allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie an sämtlichen deutschen Oberlandesgerichten.
- Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht.
- Dozentin an der Volkshochschule Bergheim, Bornheim, Kerpen und Erftstadt für Familien- und Erbrecht
- Als Fachanwältin für Familienrecht:
Beratung u.a. zu Rechtsfolgen einer Trennung, Scheidung, Gestaltung von Eheverträgen, Regelung von Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsberechnungen, Vaterschaft, Elternunterhalt - Erbrecht:
u.a. Gestaltung von Testamenten, Regelung der Erbfolge, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Erteilung eines Erbscheins, Ersatzerbschaft, Vermächtnis
Beratungskonzept:
Meine Mandantinnen und Mandanten suchen mich regelmäßig in schwierigen persönlichen Situationen auf, wenn es um eine Trennung oder Scheidung bzw. es sich um einen Erbfall handelt. In solchen Situationen schätzen unsere Mandantinnen und Mandanten unsere kompetente Beratung und die persönliche Betreuung. Wir bemühen uns, für Sie jederzeit persönlich oder telefonisch erreichbar zu sein und Ihnen einen Termin ohne lange Wartezeiten zu geben. Im Vordergrund steht es für uns, eine außergerichtliche Lösung für Sie zu finden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-koehnke.de