Als Fachanwältin für Strafrecht verfüge ich über langjährige Berufserfahrung sowie nachgewiesene, umfangreiche Fachkenntnisse. Aber nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Arbeitsrecht entwickle ich gemeinsam mit Ihnen geeignete Lösungen für Ihr rechtliches Anliegen. Um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, lege ich zudem viel Wert auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Rechtsanwältin Stefanie Siriu
Fachanwältin für Strafrecht
Ich wurde schon im Jahr 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf mich mittlerweile Fachanwältin für Strafrecht nennen.
Strafrecht
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht bilden das Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie zur Last gelegte Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldangelegenheiten. Ich vertrete Sie durchsetzungsstark in allen Phasen eines Strafverfahrens, falls erforderlich bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision sowieim Bußgeldverfahren . Darüber hinaus wahre ich die Rechte der Opfer von Straftaten im Rahmen der Nebenklage sowie im Adhäsionsverfahren. In strafrechtlichen Notfällen bin ich 24 Stunden am Tag unter der Notfallnummer 0202 245 40-30 für Rechtsratsuchende erreichbar.
Arbeitsrecht
In arbeitsrechtlichen Belangen vertrete ich gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ich gestalte bzw. überprüfe arbeitsrechtliche Dokumente wie Dienstverträge, Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse und wahre u. a. Ihre Rechte im Zuge eines Kündigungsschutzverfahrens. Aber auch z. B. rund um eine Abfindung, das Thema Mobbing oder bei strafrechtlichen Vorwürfen am Arbeitsplatz können Sie sich jederzeit auf mich verlassen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihnen droht aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerscheinentzug oder die MPU? Ich nehme für Sie Akteneinsicht in das jeweilige Ermittlungsverfahren und prüfe im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts den Ermittlungsstand. Da sich bei Bußgeldverfahren oftmals Fehler einschleichen, kann ich durch einen rechtzeitigen Einspruch dafür sorgen, dass das Bußgeld gemindert oder sogar aufgehoben wird.
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