Rechtsanwalt Steffen Hellmig
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht
An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg absolvierte Rechtsanwalt Hellmig das Studium der Rechtswissenschaften und wurde während des Rechtsreferendariats unter anderem bei einem Familiengericht, am Verwaltungsgericht Stuttgart sowie in einer international tätigen Anwaltskanzlei eingesetzt. In der Anwaltskanzlei Kellermann Hellmig Dr. Roser betreut Rechtsanwalt Hellmig seit 2001 das Referat Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Hellmig erwarb zudem die Fachanwaltstitel für Familienrecht (2006) und für Erbrecht (2010).
Baurecht & Architektenrecht
Im Baurecht und Architektenrecht vertrete ich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber bei sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten. Bereits während der Planungsphase Ihres Bauprojekts stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite und übernehme für Sie die Prüfung oder Erstellung von Bauverträgen sowie Werkverträgen. Zudem helfe ich Ihnen bei der Beantragung einer Baugenehmigung und kümmere mich im Falle von Baumängeln um eine Mängelbeseitigung.
Erbrecht
Konsequente Interessenvertretung in allen erbrechtlichen Problemlagen
Rechtsratsuchende können den fachanwaltlichen Rechtsrat von Rechtsanwalt Hellmig in allen erbrechtlichen Angelegenheiten einholen. In diesem Bereich berät er Mandanten bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen, vertritt sie bei Pflichtteilsstreitigkeiten oder bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft und klärt ferner Rechtsfragen rund um die Erbenhaftung oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf. Auch bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen steht Rechtsanwalt Hellmig Rechtsratsuchenden fachkompetent zur Verfügung.
Familienrecht
Von A wie Adoption bis Z wie Zugewinnausgleich In allen Bereichen des Familienrechts können sich Rechtsratsuchende auf meine weitreichenden Fachkenntnisse verlassen. Ich biete Mandanten fachanwaltliche Unterstützung insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Verträgen für eingetragene Lebenspartnerschaften. Ehepaare, die sich scheiden lassen, berate ich beispielsweise zu Rechtsthemen wie Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung. Weiterhin begleite ich Mandanten bei Fragen im Rahmen des Adoptionsverfahrens oder der Vaterschaftsfeststellungsklage.
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtssichere Verträge bilden die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Geschäfte. Deshalb widme ich mich im Vertragsrecht Ihrer Vertragsdokumente und übernehme deren Prüfung, Optimierung oder gänzliche Neugestaltung. Ich berate Sie rund um nachteilige Klauseln und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Interessen optimal im Vertrag verankern können. Sollten Sie vor Streitigkeiten mit dem Vertragspartner stehen, helfe ich Ihnen außerdem, diese zügig beizulegen, damit das Vertragsverhältnis erfolgreich fortgeführt werden kann.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.