Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Frau Susanne Rieder sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
In Konfliktsituationen ist das vorrangige Ziel von Rechtsanwältin Rieder, die interessengerechte außergerichtliche Einigung zu erreichen. Wenn diese jedoch nicht möglich ist, vertritt Rechtsanwältin Rieder konsequent die Interessen ihrer Mandantschaft vor dem zuständigen Gericht.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.
Erbrecht
Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.