Aufgrund überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung wurde Frau Rechtsanwältin Sylvia Holland der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen. Sie steht Ihren Mandanten als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite und vertritt Sie konsequent in den genannten Rechtsgebieten.
Frau Rechtsanwältin Sylvia Holland steht Ihren Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite. Diese hohe Qualifikation erlangte sie durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich des Familienrechts. Die erworbenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse lässt sie umfassend in die Betreuung ihrer Mandanten mit einfließen.
Erbrecht
Im Erbrecht fertigt Frau Rechtsanwältin Holland Erbverträgen und Testamenten an, berät Sie zur gesetzlichen Erfolge und setz Pflichtteilsansprüche durch. Ebenfalls vertritt sie konsequent bei Erbauseinandersetzungen und zum Thema Vermächtnis.
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht verfügt sie über umfangreiche juristische und praktische Kenntnisse, die sie umfangreich in die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten miteinfließen lässt. Zu ihrem Leistungsspektrum gehört die Beratung und Vertretung bei Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und im Scheidungsverfahren.
Vertragsrecht
Im Bereich des Vertragsrechts übernimmt Sie die Überprüfung von Verträgen im Rahmen des Erb- und Familienrechts und setzt die darin festgelegten Rechte und Pflichten durch.