Rechtsanwalt 

Thomas Gerber

Fachanwalt für Verkehrsrecht

In meiner Kanzlei in Dresden stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt und dem Erwerb des Fachanwaltstitels setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit den Versicherungen des Unfallgegners in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Falschparken, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung oder eines Rotlichtverstoßes haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Häufig lässt sich ein solcher wegen technischer oder formeller Fehler anfechten. Überlassen Sie mir gerne die Prüfung Ihres Bescheids, um Konsequenzen wie den Führerscheinentzug, eine MPU, Punkte in Flensburg oder die Zahlung eines Bußgelds zu vermeiden.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.