Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Berlin stark. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.

Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gehören zu meinen Mandanten, wenn es um die Gestaltung und Überprüfung von Dienstverträgen, Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen geht. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem profunden Fachwissen gerne zur Seite. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen und vertrete Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage.

Allgemeines Vertragsrecht

Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Allgemeinen Vertragsrechts erläutere ich Ihnen ausführlich und kompetent die genauen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer vor und nach dem Abschluss eines Kaufvertrages. Zudem kümmere ich mich um die sorgfältige und gewissenhafte Gestaltung, Optimierung und Prüfung von Verträgen jeglicher Art. Des Weiteren informiere ich Sie explizit über die Möglichkeit des Widerrufsrechts sowie bezüglich vertragsrechtlicher Nachbesserungen. Weitere Themen, wie beispielsweise Garantie oder auch Sachmangel, können Sie ebenso gerne mit mir im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft besprechen.

Baurecht & Architektenrecht

Ein weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht im Baurecht & Architektenrecht. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme, der Baugenehmigung oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehe ich Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und seinen Bürgern regelt, bildet einen Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich unterstütze Sie vorrangig bei der Korrespondenz mit Behörden und bin Ihnen darüber hinaus beim Ausfüllen von verwaltungsrechtlichen Formularen behilflich. Zielen Sie auf das Einlegen einer Verwaltungsbeschwerde bei einer öffentlichen Behörde oder auf das Einholen von Genehmigungen ab, können Sie auf meinen rechtlichen Beistand vertrauen.

Ferner verfüge ich über weitreichende Kenntnisse, wenn es um Themen, wie Umweltschutz, Denkmalschutz, Gewerbeanmeldung, Wehrdienst, Musterung oder auch Ruhezeiten geht.

Öffentliches Baurecht

Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie eine Baugenehmigung eingereicht und einen negativen Bescheid von der Baubehörde erhalten haben. Des Weiteren beantworte ich Rechtsfragen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und unterstütze Sie, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude umbauen möchten.

Öffentliches Recht

Im öffentlichen Recht stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung und berate Sie allumfassend. Geht es um die Beziehung Staat zu Bürger wie z. B. Rundfunkbeiträge oder DSGVO prüfe ich Ihr Anliegen und versuche für Sie, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Beamtenrecht

Ich berate Sie gern, wenn Sie einen fachkundigen Ansprechpartner im Bereich Beamtenrecht suchen. Möchten Sie die Zulässigkeit einer Versetzung aus dienstlichen Gründen überprüfen oder benötigen Sie eine Vertretung in Disziplinarsachen? Haben Sie einen Dienstunfall erlitten und Ihnen droht Dienstunfähigkeit? Oder benötigen Sie umfassenden rechtlichen Beistand in einer besoldungsrechtlichen Angelegenheit? Sprechen Sie mich an!

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten stellen geringfügige Gesetzesverstöße dar, welche im Normalfall mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Ich kenne mich bestens mit den einzuhaltenden Vorschriften zum Bußgeldverfahren aus und wahre im Anschluss an eine genaue Prüfung Ihres Bußgeldbescheids engagiert Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden, egal ob Ihnen beispielsweise ein Verkehrsverstoß wie Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Verletzung der Meldepflicht oder ein Verstoß im Gewerberecht zur Last gelegt wird. Gerne vertrete ich Sie nach erfolgter Akteneinsichtnahme im Rahmen eines Einspruchs, wann immer dies erfolgversprechend ist.



WERDEGANG

- 1991 bis 1996: Studium der Rechtswissenschaften in Halle/Salle und Göttingen

- 1996: Erstes juristisches Staatsexamen

- 1996 bis 1998: Referendariat am Landgericht Cottbus und an der Hochschule für

   Verwaltungswissenschaften in Speyer

- 1998: Zweites juristisches Staatsexamen

- 1998 bis 2001: Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jens Köhn (Dr. Köhn & Dr. Lindemann)

- seit 2001 selbständiger Rechtsanwalt


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