Rechtsanwaltskanzlei Frowein & Büssem
Die Struktur der Stadt Remscheid und die Bedürfnisse ihrer Bürger und mittelständischen Betriebe haben von jeher unsere Kanzlei geprägt. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten, seien es Unternehmen oder Privatpersonen: Bei uns werden Ihre Anliegen und Probleme sorgfältig und umfassend analysiert, juristische Lösungen erarbeitet und notfalls auch mit aller Konsequenz in Ihrem Interesse gerichtlich wie außergerichtlich durchgefochten.
Mein Anspruch ist es, den bestmöglichen Ausgang für Ihr Anliegen zu erzielen. Mit fachlicher Expertise und hohem Engagement setze ich mich für Ihr Recht ein.
Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen sind für mich enorm wichtig, denn sie bilden die Basis für eine offene und ehrliche Kommunikation. Egal, ob Sie vor beruflichen oder privaten Herausforderungen stehen: Ich helfe Ihnen!
Dank meiner fundierten Erfahrung und meines umfassenden Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine fachkundige Betreuung in zahlreichen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem individuellen Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Michael Frowein & Büssem eine maßgeschneiderte Lösung.
Bereits seit 2004 mache ich mich für die Rechte meiner Mandanten stark.
Sie möchten meine Kanzlei kontaktieren? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktdaten weiter unten. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.
Im Fokus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt stehen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung befinden sich in ständiger Entwicklung – das gilt natürlich auch für das Arbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Einstellungsverfahren und reichen bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags. Rechtsstreitigkeiten können zum Beispiel entstehen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt, wenn sich unwirksame Bestimmungen im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich Ihnen bei der Prüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und bei der Suche nach einer geeigneten Lösung gerne behilflich.
Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht
Jeder ist im Alltag mit dem Verkehrsrecht konfrontiert, sei es als Autofahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger. Wenn Sie Opfer eines Autounfalls geworden sind, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich helfe Ihnen gerne bei der Regulierung des entstandenen Schadens. Darüber hinaus nehme ich Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf und kümmere mich ebenso engagiert darum, Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen.
Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise ein Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt, verteidige ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig bei der Abwehr eines drohenden Fahrverbots oder von Punkten in Flensburg.
Strafrecht
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht sowie die Bereiche in Bezug auf Drohung, Diebstahl, fahrlässige Tötung oder Erpressung.