Rechtsanwalt Timo Winter

Herr Winter kommt aus Würzburg und ging dort zur Schule. Nach dem Abitur absolvierte er ein Jahr lang ein Wirtschaftsstudium an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Nach seinem Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München schloss er sein Referendariat in Würzburg mit großem Prädikat ab. Seitdem ist er als Rechtsanwalt zugelassen und promoviert an der der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Besondere Kenntnisse des Sozialrechts konnte Herr Winter durch seine Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik erwerben.

Arbeitsrecht

Herr Winter berät Sie als Arbeitnehmer:in zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Fragen zum Arbeitszeugnis und zum Urlaubsrecht. Ein besonderes Augenmerk seiner Tätigkeit liegt im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht. Hier berät er Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen über alle Fragen der Mitbestimmung, aber auch Wahlvorstände für alle Fragen rund um die Wahl. 

Herr Winter ist auch Referent zu arbeitsrechtlichen Fragen und gibt Schulungen für Betriebsräte, insbesondere für Betriebsratswahlen. Er hat den Lehrgang für die Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich abgeschlossen.

Erbrecht

Wenn Sie Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses benötigen, können Sie sich gerne an Herrn Winter wenden. Er bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung zu den Themen Erbverzicht, Testament oder Erbenhaftung und beantworte Ihre Rechtsfragen dazu. In diesem Zusammenhang übernimmt er auch die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und klärt Sie über die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung auf. Darüber hinaus bietet er Hinterbliebenen eine ausführliche Rechtsberatung und vertrete die Interessen von Erbengemeinschaften, wenn es um die Erbauseinandersetzung geht. Er hat den Lehrgang für die Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ erfolgreich abgeschlossen.

Herr Winter ist auch Referent zu erbrechtlichen Themen wie „Erben und Vererben“, „Vollmachten und Verfügungen“ oder „Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten“ für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

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