Rechtsanwalt Torben Ruf ist in Karlsruhe geboren und aufgewachsen. Im Anschluss an die Schulzeit begann er im Jahre 2012 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte er am Landgericht in Karlsruhe und beendete diese mit dem zweiten juristischen Staatsexamen im Oktober 2019. Seit Februar 2020 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei Müller, Woernle & Neumann tätig. Rechtsanwalt Ruf ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit Beginn seiner Tätigkeit auf den Bereich des Bau- und Immobilienrechts spezialisiert.
Bau- und Architektenrecht
Den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit stellt das Bau- und Architektenrecht dar. Aufgrund der hierbei im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrung sowie der Absolvierung des zugehörigen Lehrgangs bin ich seit 2024 berechtigt, den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Die Beratung im Bereich des Baurechts findet nicht selten bereits vor dem Abschluss des zugehörigen Vertragswerks statt. Hier unterstütze ich bei der Gestaltung von Verträgen sowie auch der rechtlichen Überprüfung von vorformulierten Bauwerk- oder Bauträgerverträgen, sodass auf möglicherweise nachteilige Klauseln hingewiesen und der Umgang hiermit sowie ggf. die Durchsetzung einer Änderung besprochen werden können.
Sollte es zu Auseinandersetzungen im Rahmen des laufenden Bauvorhabens kommen, unterstütze ich Sie sowohl bei der außergerichtlichen als auch - soweit erforderlich - gerichtlichen Durchsetzungen Ihrer Ansprüche. Aus Auftraggebersicht sind dies beispielsweise Mängel- bzw. Gewährleistungsrechte, Ansprüche wegen einer verzögerten Fertigstellung des Vorhabens oder die Übergabe des Vertragsobjekts an sich im Zuge der Übergabe.
Auftragnehmer und Bauunternehmer berate ich in allen Stadien und Konfliktsituationen im Rahmen eines Bauvorhabens. Während eines laufenden Bauvorhabens geht es dabei insbesondere um den Umgang mit Bauablaufstörungen (Behinderungs- und Bedenkenanzeigen), die Abwehr etwaiger Rügen des Auftraggebers, die Durchsetzung der Ansprüche auf Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen oder auch dem Nachtragsmanagement.
Das Recht der Architekten- und Ingenieure ist neben den klassischen baurechtlichen Themen oftmals auch geprägt von Streitigkeiten über das Honorar für die erbrachten Planungs-/Architektenleistungen. Eine fundierte Prüfung des Vertragswerks sowie der sichere Umgang mit den zugrundeliegenden Rechtsverordnungen bzw. der HOAI sind elementare Bestandteile meiner Beratung, die im Idealfall eine wirtschaftliche Lösung aufzeigt. Sollte es zum gerichtlichen Rechtsstreit kommen, setze ich mich bspw. mit den oftmals einzuholenden Honorargutachten auseinander und vertrete auch hier konsequent Ihre Interessen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich des Grundstücksrechts und Immobilienrechts berate ich Sie bei sämtlichen Angelegenheiten oder Problemen aus diesem Bereich. Ich stehe Käufern sowie Verkäufern beim Erwerb bzw. bei der Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken zur Seite. Hier unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags und kläre Sie über etwaige Grundstücksbelastungen (Nießbrauch, Grundschuld) auf. Zudem werde ich im Rahmen der Immobiliarvollstreckung oder Zwangsversteigerung für Sie tätig und setze mich für Ihre Rechte ein.
Nachbarrecht
Im Zuge einer ganzheitlichen Beratung im Bereich Bau- und Immobilienrecht geht es oftmals auch um das sog. Nachbarrecht. Klassische Fälle sind hierbei Eigentumsstörungen wie bspw. der Überbau und daraus folgende Ansprüche, sowie allgemein der Umgang mit der Nachbarschaft während eines laufenden Bauvorhabens. Bauunternehmen unterstütze ich hierbei insbesondere bei der Gestaltung einer nachbarschaftlichen Vereinbarung, sollte bspw. zeitweise zur Umsetzung der Baumaßnahme eine Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks nötig werden. In gleicher Weise berate ich Anwohner, die sich mit einer solchen Maßnahme konfrontiert sehen und zeige Möglichkeiten auf, wie hiermit umgegangen werden kann.
Arbeitsrecht
Aufgrund meiner währende der Referendars- und Studienzeit schwerpunktmäßig erworbenen Kenntnisse im Arbeitsrechte unterstütze ich meine Mandanten auch in diesem Bereich.
Ich vertrete Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und mit einer Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und übernehme die individuelle Gestaltung neuer sowie die Überprüfung bereits bestehender Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge etc.