Herzlich Willkommen
Sie möchten Lohnansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag geltend machen, einen Architekten- oder gewerblichen Mietvertrag überprüft haben oder Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem Ehepartner durchsetzen? Möglicherweise sind Sie Gesellschafter einer GmbH und befürchten rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft oder fühlen sich als Verbraucher im Rahmen Ihrer Rechte eingeschränkt?
In jedem dieser Fälle sind Sie bei Rechtsanwalt Rogaß richtig!
Rechtsanwalt Ulf Rogaß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Rogaß absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Georgia-Augusta-Universität zu Göttingen. Nach erfolgreichem Ablegen der beiden Staatsexamina war Rechtsanwalt Rogaß zunächst in einer namhaften Kanzlei in Braunschweig tätig, bevor er sich 1997 entschloss, gemeinsam mit seinem Kollegen eine eigene Kanzlei zu gründen. Seitdem hat sich die Kanzlei stets weiterentwickelt und gewährleistet bis heute, basierend auf einem vertrauensvollen und guten Miteinander, fundierte und qualifizierte Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen. Seit dem Jahr 2006 ist Rechtsanwalt Rogaß berechtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Arbeitsrecht
– wirtschaftlich sinnvoll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer agieren
Sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer sind Sie bei Rechtsanwalt Rogaß sehr gut aufgehoben. Er gewährleistet hochwertige und praxisorientierte Beratung, wenn es u. a. um die Ausarbeitung und Gestaltung eines Vertrages und dessen Einzelheiten, Kündigungen, das Thema Urlaubsabgeltung oder Entgeltfortzahlung etc. geht. Gerade einer Betreuung in einem Kündigungsverfahren kommt im Arbeitsrecht grundsätzlich eine große Bedeutung zu. Rechtsanwalt Rogaß übernimmt hier die rechtliche Prüfung von Kündigungen aller Art auf ihre Gültigkeit unter Beachtung sämtlicher erforderlicher Vorschriften. Er bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und steht Ihnen zu einer Vielzahl von Themen im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht zur Seite. Gerne übernimmt die Kanzlei auch arbeitsrechtliche Dauermandate für mittelständische Unternehmen und Betriebe. Hierbei begleitet Rechtsanwalt Rogaß die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens und steht Ihnen bei der Klärung vielfältiger arbeitsrechtlicher Fragen kompetent und erfahren zur Seite.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
– für den Existenzgründer, den Gewerbetreibenden, die GmbH…
Im Handelsrecht berät Rechtsanwalt Rogaß seine Mandanten z. B. hinsichtlich einer (Existenz-) Gründung oder Umstrukturierung einer Firma. Bei Fragen im Rahmen des Gesellschaftsrechts geht es auch um die Prüfung des Gesellschaftsvertrages oder um die Beratung hinsichtlich der richtigen Wahl der Gesellschaftsform. Kommt eine GbR, GmbH, KG oder OHG in Frage? Rechtsanwalt Rogaß informiert umfassend und begleitet Ihre Entscheidungen auch dann, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Forderungen als Unternehmer geht.
Wirtschaftsrecht
– juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Beratung „rund um Ihr Unternehmen"
Angefangen von der Gründung einer Firma oder Gesellschaft mit Wahl der entsprechenden Rechtsform, über die laufende Betreuung (z. B. bei Vertragserweiterungen, Beitreten oder Ausscheiden von Gesellschaftern) bis hin zur Auflösung, Liquidation und Krise bzw. Insolvenz steht Rechtsanwalt Rogaß Ihnen engagiert und zuverlässig zur Seite.