Rechtsanwalt Ulf Schwerd
Fachanwalt für Strafrecht
Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Halle zur Seite. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Strafrecht
Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sind, der Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet (Berufung oder Revision).
An einen Rechtsanwalt sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn gegen Sie ermittelt wird. Sie haben dann den Status eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Die Erfahrung zeigt, dass eine Konsultation vor jeder Vernehmung als Beschuldigter empfehlenswert ist. Spätestens bei der Durchsuchung Ihrer Wohnung sollten Sie sich an einen Verteidiger wenden.
Selbstverständlich sind Sie bei mir auch als Opfer einer Straftat an der richtigen Stelle – als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage oder des Adhäsionsverfahrens stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Verkehrsrecht / Bußgeldsachen
Hier liegt das Tätigkeitsfeld vorwiegend in der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen (vermeintlichen) Verkehrsverstößen. Meine langjährigen Erfahrungen als Strafverteidiger sind dabei von Vorteil. Bitte beachten Sie die Frist von 2 Wochen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und kontaktieren Sie frühzeitig unsere Kanzlei.
Selbstverständlich übernehme ich auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.).
Ausländerrecht & Asylrecht / Migrationsrecht
Geht es um Ihre Arbeitserlaubnis oder droht eine Abschiebung, bin ich mit meinem Know-how im Ausländerrecht & Asylrecht Ihr Ansprechpartner. Auch wenn Ihr Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis) problematisiert wird, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ich helfe Ihnen auch gern bei Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit und Einbürgerung.
Die Arbeitsmigration erfährt durch das seit März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Regelungen und Ansätze für den Zugang zum Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen Aufenthalt in Deutschland. Gern berate ich Sie dazu.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung im Migrationsrecht. Im Dezember 2019 habe ich den Kurs für den Fachanwalt für Migrationsrecht erfolgreich abgeschlossen. Als Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände im Migrationsrecht ist ein regelmäßiger Austausch von Informationen gewährleistet.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.