Zarth · Qualmann
Rechtsanwälte | Fachanwälte
Ulrich Qualmann hat seinen Schwerpunkt im Bank- und Kapitalanlagerecht, für das er auch Fachanwalt ist, und ist darüber hinaus engagiert auf allen Feldern des Zwangsvollstreckungs- und -versteigerungsrechts. Rechtsanwalt Qualmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Aufgrund der Vielzahl an bearbeiteten Fällen mit Bezug auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht können Sie sich auf meinen kompetenten und effektiven Rechtsrat verlassen. Wurden Sie mangelhaft oder fehlerhaft von Ihrem Anlageberater informiert, dann unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Überdies gebe ich Ihnen wertvolle Informationen zum Widerruf von Bankdarlehen oder zur Kündigung von Bausparverträgen weiter. Haben Sie des Weiteren eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich Kreditverträgen, Gemeinschaftskonten, Online-Banking, Fonds oder Aktien, liefere ich Ihnen auch hierzu aussagekräftige und zufriedenstellende Antworten.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.