Rechtsanwalt Volker Jaeger
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt die Interessenvertretung ausschließlich für Sie als Mieter. Ich berate und vertrete Sie bei allen Problemen mit Ihrem Mietvertrag oder Geschäftsraummietvertrag. Meine Arbeit umfasst die Abwehr von fristlosen oder fristgemäßen Kündigungen, zum Beispiel wegen:
- Zahlungsverzug
- Eigenbedarf
- angemessener wirtschaftlicher Verwertung
Außerdem kümmere ich mich als Ihr Fachanwalt für Mietrecht um:
- die Vertretung in Räumungsklageverfahren
- die Auslegung von Mietverträgen und sonstiger mietrechtlicher Vereinbarungen
- die Einhaltung von Kündigungsfristen
- die Abwehr von Mieterhöhungen aller Art
- Mietminderungs- und Zurückhaltungsrechte wegen Mängeln der Mietsache
- die Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Ferner wenden Sie sich als Mandant bei allen Fragen der Mietpreisüberhöhung an mich, zum Beispiel bei:
- Mietwucher
- Mietkaution beziehungsweise Mietsicherheit
- Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen
Durch die gesammelten Erfahrungen in zahllosen Räumungsklageverfahren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Abwehr von Räumungsklagen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – zum Beispiel bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters - und der Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen. Auch die Abwehr von Modernisierungsarbeiten und Schadensersatzansprüchen wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gehören zu meinem alltäglichen Arbeitsbereich als Fachanwalt für Mietrecht.
- Betriebskostenabrechnungen / Hausgeldabrechnungen
- Eigenbedarfsregelungen
- Hausordnung
- Kaution
Nachbarrecht
Im Nachbarrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Jaeger mit sämtlichen Problemen und Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn.
Sowohl Streitigkeiten über die Grundstücksgrenze und den Grenzverlauf, als auch über (Grenz-) Zäune, Einfriedungen und Grenzanlagen und einzuhaltende Grenzabstände für Bäume und Sträucher und der Überhang solcher Pflanzen gehören zum Tätigkeitsfeld des
Rechtsanwalts Jaeger. Die Vorschriften des niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes kommen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung ebenso zur Anwendung wie die einschlägigen nachbarrechtlichen Regelungen des BGB und auch das niedersächsische Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz – NSchlG).