Rechtsanwalt Kuntz erlangte im Jahr 2006 seine Zulassung und darf sich seit 2010 Fachanwalt für IT-Recht nennen. Er war unter den ersten 5 zugelassenen Fachanwälten für IT-Recht im Saarland. Er bietet aber auch sachkundigen Rechtsbeistand vor allem in den unten aufgeführten weiteren Rechtsgebieten. Seit 01.03.2025 ist Rechtsanwalt Kuntz selbständig in einer kleinen Kanzlei in Saarbrücken, Stadtteil Gersweiler, tätig.
IT-Recht
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz ist seit dem Jahr 2010 auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Das IT-Recht ist eine sog. Querschnittsmaterie, d.h. es gibt kein eigenes IT-Gesetzbuch, in welchem alles geregelt ist, sondern eine Vielzahl von Einzelregelungen, die es zu beachten gilt. Besonders enge Verbindungen bestehen zum Urheberrecht, zum Datenschutzrecht und zum Telekommunikationsrecht. Auch kann es im Internet zu teilweise erheblichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kommen. Auch sind viele EU-Regelungen, neuerdings auch zur KI (künstliche Intelligenz) zu beachten.
Zivilrecht
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Kuntz liegt im Zivilrecht. Rechtsanwalt Kuntz berät vor allem im Vertragsrecht, wobei es meist um Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Dienstverträge, oder Reiseverträge geht. Rechtsanwalt Kuntz verfügt über vielfältige Erfahrungen insbesondere auch im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Rechtsanwalt Kuntz ist auch im Miet- und WEG-Recht tätig. Im Mietrecht geht es meist um Kündigungen, um Mieterhöhungsverlangen, Ansprüche auf Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen oder Kautionsrückzahlungsansprüche. Im WEG-Recht spielt häufig die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum die entscheidende Rolle. Auch geht es um Fragen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, um die Durchführung von WEG-Versammlungen und die dort gefassten Beschlüsse. Rechtsanwalt Kuntz vertritt auch WEG-Gemeinschaften.
Sozialrecht
Rechtsanwalt Kuntz ist daneben auch im Sozialrecht tätig. Im Sozialrecht verfügt Rechtsanwalt Kuntz seit etwa 1 1/2 Jahren über sehr viele (oft erfolgreiche) praktische Erfahrungen mit Widerspruchs- und Klageverfahren in allen Bereichen der verschiedenen Bücher des SGB. Es geht dabei vor allem um Fragen des Rentenrechts, des Schwerbehindertenrechts, der Erwerbsminderung, der Zuordnung von Pflegestufen, von Heil- und Krankenbehandlungen, Verordnungen von Arzneimitteln, Krankengeld, Fragen der Arbeitsförderung, der Sozialversicherung und viele weitere Einzelfragen.