Was ist eine Erstberatung bei einem Anwalt?
Die Erstberatung ist oft der erste Schritt, um sich juristische Unterstützung zu holen. Dabei handelt es sich um ein Gespräch zwischen Ihnen und einem Anwalt Ihrer Wahl. Wichtig: auch wenn Sie rechtschutzversichert sind besteht freie Anwaltswahl. Im Erstberatungsgespräch wird dann die konkrete rechtliche Situation besprochen und erste Einschätzungen oder Handlungsempfehlungen gegeben.
Was gehört zum Erstberatungsgespräch?
- Sachverhaltsschilderung: Sie schildern Ihr Anliegen und übermitteln die relevanten Informationen. Wesentliche Unterlagen sollten Sie am besten zum Gespräch bereits mitnehmen (z.B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Ehevertrag, Unfall- oder Arztberichte, etc.).
- Erste rechtliche Einschätzung: Der Anwalt prüft die rechtliche Lage und gibt eine erste Orientierung über Ihre Chancen, Risiken und mögliche weitere Schritte.
- Kostenklärung: Sie werden über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten für eine Erstberatung hängen von der Komplexität des Falles, der Dauer des Gesprächs und der Vereinbarung mit dem Anwalt ab. Bei Verbrauchern beträgt die maximale Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Erstberatung dient oft dazu, die Situation grob einzuordnen, löst jedoch nicht immer das gesamte Problem. Für eine umfassendere Beratung oder die Vertretung, außergerichtlich oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, fallen zusätzliche Gebühren an.
Möchten Sie ein Erstberatungsgespräch vereinbaren? Dann kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per Mail.