Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Anwaltsfehlers trägt der Mandant regelmäßig die volle Beweislast. Nicht nur muss der Fehler des Anwalts nachgewiesen werden, sondern auch, dass dieser Fehler ursächlich für den entstandenen Schaden war. Oft besteht die größte Schwierigkeit darin zu beweisen, dass der Mandant den Rechtsstreit ohne den Fehler des Anwalts gewonnen hätte.


Tipp: Um sich optimal abzusichern, sollten Mandanten möglichst frühzeitig die Zusammenarbeit mit dem Anwalt dokumentieren. Hier einige konkrete Schritte:

Dokumentation: Halten Sie Besprechungsinhalte, Weisungen und Informationen so genau wie möglich schriftlich fest.

Fristen und Anspruchsvoraussetzungen: Lassen Sie sich vom Anwalt über wichtige Fristen und die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche informieren. Stellen Sie gezielt Fragen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Kommunikation: Ziehen Sie die schriftliche Kommunikation per E-Mail der mündlichen oder telefonischen Besprechung vor, da diese besser dokumentierbar ist.

Schriftliche Bestätigung: Bitten Sie Ihren Anwalt, Besprechungsinhalte schriftlich zusammenzufassen, oder lassen Sie sich Ihre eigenen Gesprächsnotizen bestätigen.

Handakte: Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass der Anwalt eine Handakte führt, auch wenn er gemäß § 50 BRAO dazu verpflichtet ist. Der Wortlaut des Gesetzes lautet: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, für die in seiner Kanzlei bearbeiteten Mandate Handakten zu führen.“

Allerdings garantiert Ihnen das nicht, dass die Handakte im Ernstfall vollständig und richtig ist oder dass Sie Zugang dazu erhalten. Besonders in Fällen, in denen Gebührenstreitigkeiten bestehen, verweigern Anwälte häufig die Herausgabe der Handakte, bis angeblich offene Gebührenforderungen beglichen sind.


Ein Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei kann Ihnen helfen, diese Beweislast von Anfang an optimal vorzubereiten. Es ist sinnvoll, frühzeitig zu klären, welche Pflichten der Anwalt genau hat und wie Sie sich absichern können, um im Falle eines Fehlers gut aufgestellt zu sein. So lassen sich langwierige und teure Gerichtsprozesse möglicherweise ganz vermeiden.

Falls Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anwalt seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, sollten Sie nicht zögern, meine Kanzlei zu kontaktieren. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob ein Haftungsfall vorliegt und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dank meiner Spezialisierung im Anwaltshaftungsrecht und vertieften Kenntnissen im Gebührenrecht biete ich Ihnen eine fundierte und umfassende Beratung.

Vereinbaren Sie gern einen Termin, um Ihre Situation zu besprechen und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Interessen optimal zu schützen. Ich biete auch Erstberatung per Videokonferenz an.