Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen sind für viele Ratsuchende eine wichtige Frage. Wer eine rechtliche Beratung oder Vertretung benötigt, möchte frühzeitig wissen, welche finanziellen Belastungen auf ihn zukommen könnten – und wie sich diese möglicherweise minimieren lassen.
Viele schrecken vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes aufgrund der teils kurierenden Horrorgeschichten über hohe oder überraschende Gebühren ab. Doch nicht immer lässt es sich vermeiden, rechtlichen Rat und Beistand einzuholen. Egal, welche Beweggründe dahinterstehen mögen, in kompetenten Händen erleben Mandanten keine Überraschungen, wenn die Kosten transparent offengelegt werden. Grundsätzlich sind Anwälte dazu verpflichtet, unnötige Kosten für die Mandanten zu vermeiden und sie entsprechend über mögliche Kosten(risiken) zu beraten und aufzuklären. Ist das Anwaltshonorar vom Gegenstandswert abhängig, so muss der Mandant auch hierüber informiert werden. Ein Mandant gewinnt im besten Fall im Rahmen des Erstberatungsgesprächs einen Überblick darüber, mit welchen Kosten in etwa zu rechnen sind und wie er es teilweise selbst in der Hand hat, diese möglichst gering zu halten. Dieser Beitrag soll einen umfassenden Überblick über die Anwaltskosten, ihre Berechnung und praktische Spartipps geben.
1. Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
Anwaltskosten können grundsätzlich auf verschiedenen Abrechnungsgrundlagen basieren:
- Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Einem Pauschal-Honorar
- Einem Stunden-Honorar
Sie sind abhängig vom Fall, dem Rechtsgebiet und der individuellen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Die Wahl der richtigen Abrechnungsmethode kann nicht nur den Kostenrahmen klären, sondern auch maßgeblich zur Zufriedenheit des Mandanten beitragen.
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Sofern die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach den gesetzlichen Grundlagen erfolgt, sind die Tätigkeiten und Kostenpositionen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und für jedermann einsehbar.
Wann wird sie angewendet? Die Abrechnung nach dem RVG erfolgt in den meisten Fällen, wenn keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Sie ist gesetzlich geregelt und bietet eine transparente Grundlage.
Wie wird berechnet?
Im Zivilrecht richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Hier kommt es auf das jeweilige Rechtsgebiet an, wonach sich der Streitwert bemisst. Bei einer Scheidung ist es das Vermögen der Ehegatten, bei Schadensersatzfällen die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes oder im Arbeitsrecht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage das dreifache Bruttomonatsgehalt.
Im Strafrecht hingegen gilt für Strafverteidiger eine feste Gebührentabelle. Diese gilt unabhängig von der Schwere der Straftat. Abhängig von verschiedenen Umständen, wie beispielsweiße dem Verfahrensstadium und der Dauer eines Gerichtstermins fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Insbesondere sind im Strafrecht Pflichtmandate und Wahlmandate voneinander zu unterscheiden.
Pflichtmandate werden von Gerichten vergeben, wenn eine Verteidigung erforderlich ist, der Angeklagte jedoch keinen eigenen Anwalt beauftragt hat oder sich diesen nicht leisten kann. Hier ordnet das Gericht einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger bei. In diesem Fall übernimmt der Staat zunächst die Bezahlung des Anwalts, auch wenn der Mandant später möglicherweise zur Kostenerstattung herangezogen wird.
Die Vergütung für Pflichtverteidigungen erfolgt nach den festen Gebührensätzen des RVG. Diese Sätze sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Umfang und der Art der Tätigkeit. Bei Pflichtverteidigungen fällt jedoch oft eine geringere Vergütung als bei Wahlmandaten an, da die Sätze im RVG im unteren Bereich angesetzt sind.
Wahlmandate hingegen sind Mandate, bei denen der Mandant den Anwalt frei wählt und selbst die Kosten trägt. Die Abrechnung kann ebenfalls nach dem RVG erfolgen, wobei der Anwalt im Vergleich zu Pflichtmandaten höhere Gebühren ansetzen kann, da keine Reduzierung auf Pflichtverteidigungssätze erfolgt.
Im Verwaltungsverfahren, also bei Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht, vor dem Finanzgericht und bei gerichtskostenpflichtigen Streitigkeiten vor dem Sozialgericht wird ebenfalls nach dem Streitwert abgerechnet.
Vorteil für den Mandanten: Die Gebühren sind im RVG vorgegeben, was Planungssicherheit schafft und Überraschungen vermeiden kann.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt keine detaillierte Übersicht über die genauen Kosten eines einzelnen Falls. Viele Mandanten finden die Regelungen und Gebühren im RVG oft schwer verständlich. Daher ist es besonders wichtig, dass der Anwalt die Kostenstruktur klar und verständlich erklärt.
Neben der gesetzlichen Abrechnung nach dem RVG können Anwälte und Mandanten eine individuelle Vergütung durch Pauschal- oder Zeithonorare vereinbaren. Beide Optionen bieten Vorteile, insbesondere bei komplexen oder außergerichtlichen Fällen, und ermöglichen eine flexible Gestaltung der anwaltlichen Betreuung. Ein guter Anwalt wird die Zusammensetzung und Aufschlüsselung der Kosten bereits bei Abschluss der Honorarvereinbarung ausführlich erläutern. Dazu gehört unter anderem, welche Tätigkeiten abgedeckt sind, welche zusätzliche Kosten entstehen können und wie sich diese vermeiden lassen.
Pauschalhonorar
Bei einer Pauschalhonorarvereinbarung wird eine feste Vergütung für die gesamte anwaltliche Leistung festgelegt, unabhängig davon, wie viel Zeit der Anwalt tatsächlich aufwendet.
Wann wird es angewendet? Ein Pauschalhonorar eignet sich für Fälle mit klar definiertem Umfang und Arbeitsaufwand, wie z. B. das Erstellen eines Vertrags oder die rechtliche Prüfung eines Dokuments.
Wie wird berechnet? Der Anwalt und der Mandant einigen sich auf eine feste Summe für die gesamte Leistung. Ein guter Anwalt informiert seine Mandanten ausführlich über die Zusammensetzung der anfallenden Kosten.
Vorteil für den Mandanten: Es besteht eine volle Kostenkontrolle, da der Preis vorab festgelegt ist und der Mandant weiß, was auf ihn zukommt. Zudem gibt es keine überraschenden Nachforderungen, selbst, wenn der Aufwand für den Anwalt höher ausfällt als erwartet.
Stundenhonorar
Beim Zeithonorar wird der Anwalt auf Stundenbasis vergütet. Der Mandant zahlt für die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, wobei ein vorher vereinbarter Stundensatz zugrunde liegt. In der Regel liegt der Stundensatz bei einem Rechtsanwalt durchschnittlich bei ca. 200 – 400 Euro.
Wann wird es angewendet? Ein Stundenhonorar wird meistens vereinbart, wenn der Aufwand des Anwalts im Voraus schwer abschätzbar ist, wie bei komplexen oder langfristigen Fällen. Sinnvoll ist dies insbesondere bei umfangreichen Recherchen, Verhandlungen mit mehreren Parteien oder fortlaufender Beratung, wie bspw. bei Unternehmensangelegenheiten.
Wie wird berechnet? Der Anwalt rechnet seine Arbeitszeit minutengenau oder auf Stundenbasis ab. Der Stundensatz wird vorab vereinbart.
Vorteil für den Mandanten: Diese Abrechnungsart bietet für beide Seiten eine hohe Flexibilität, besonders bei Fällen, die kein hohes Streitvolumen haben, aber viel juristische Recherche oder Verhandlungszeit benötigen. Der Mandant kann anhand detaillierter Zeiterfassungen genau sehen, wofür er zahlt.
2. Wovon hängen die Anwaltskosten ab?
Die Kosten eines Anwalts setzen sich in der Regel aus folgenden Faktoren zusammen:
- Art der Leistung: Handelt es sich um eine Erstberatung, die Ausarbeitung eines Vertrags oder eine Vertretung vor Gericht? Je nach Art und damit verbundenem Umfang und Aufwand der Leistung bemisst sich der Wert.
- Rechtsgebiet: In einigen Rechtsbereichen, wie z. B. im Strafrecht, gelten besondere Gebührenordnungen.
- Streitwert: Im Zivilrecht wird der Streitwert als Grundlage zur Berechnung der Anwaltsgebühren herangezogen.
- Zeitaufwand: Bei einer Vergütungsvereinbarung kann der tatsächliche Aufwand des Anwalts entscheidend sein.
2. Was kostet eine Erstberatung?
Eine anwaltliche Erstberatung, die oft als „Einstiegsberatung“ fungiert, hilft Mandanten, sich einen ersten Überblick über ihre rechtliche Situation zu verschaffen und zu erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, dass der Mandant und der Anwalt sich kennenlernen, um gemeinsam zu entscheiden, ob sie eine Zusammenarbeit eingehen möchten. Manchmal kann die Erstberatung bereits ausreichend sein und alle Fragen beantworten, sodass ein weiteres Vorgehen entbehrlich wird.
Die Kosten für die Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt: So darf für die Erstberatung maximal 190 Euro netto (zzgl. Umsatzsteuer) verlangt werden. Einige Anwälte bieten zudem kostenlose Erstgespräche oder eine Pauschale an, die vorab vereinbart wird.
3. Gerichtskosten und Anwaltskosten – wie hängen sie zusammen?
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens kommen neben den Anwaltskosten auch Gerichtskosten hinzu. Diese hängen ebenfalls vom Streitwert ab. Bei einem gewonnenen Zivilverfahren müssen Mandanten sich keine Sorgen machen, denn in der Regel trägt die unterlegene Partei sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
In strafrechtlichen Verfahren oder im Familienrecht ist die Kostenregelung jedoch oft anders. Meistens trägt die Partei, die den Anwalt beauftragt, am Ende auch die Kosten. Hier lohnt sich ein Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt, der die zu erwartenden Kosten transparent darlegt.
4. Möglichkeiten, die Anwaltskosten zu reduzieren
Die Anwaltskosten müssen nicht zwangsläufig eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Es gibt einige Möglichkeiten, diese zu senken:
- Rechtsschutzversicherung: Sofern eine Rechtsschutzversicherung vor Eintritt des Rechtsschutzfalles besteht, kann diese die anfallenden Kosten ggf. übernehmen, wenn der Fall von den Bedingungen des Vertrags gedeckt sind. Damit die Versicherung einspringt, muss der Versicherungsvertrag in der Regel bereits aktiv gewesen sein, bevor das Ereignis eingetreten ist, das die rechtliche Auseinandersetzung ausgelöst hat. Je nach Vertrag werden verschiedene Kosten gedeckt.
- Beratungshilfe: Wenn einkommensschwache Mandanten sich außergerichtlich beraten lassen möchten, können sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
- Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe: Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dies gilt für Kläger- als auch Beklagtenseite. Mandanten mit geringem Einkommen können diese Hilfe mithilfe eines Formulars beantragen. Diese deckt die Anwalts- und Gerichtskosten ab, sodass der Mandant finanziell entlastet wird. Die Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach der Zahlungs(un)fähigkeit des Mandanten und kann innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Gerichtverfahrens ganz oder teilweise entweder in Raten oder vollständig zurückverlangt werden, wenn sich die Einkommenssituation bessert.
- Vergütungsvereinbarung: Mithilfe einer Vergütungsvereinbarung lassen sich die Kosten von Beginn an transparent und kalkulierbar gestalten. Vereinbart wird meistens für jeden gesonderten Verfahrens- bzw. Tätigkeitsabschnitt eine gesonderte Vergütung. So kann im Strafrecht für das Ermittlungsverfahren eine pauschale Gebühr anfallen, im Hauptverfahren eine weitere etc. Auch bei einer Abrechnung auf Stundenbasis gibt es Möglichkeiten, die Gesamtkosten niedrig zu halten. Eine effektive Methode ist, die Beauftragung des Anwalts sinnvoll zu planen. Anstatt den Anwalt für jede kleinere Tätigkeit einzeln zu kontaktieren, sollten Mandanten mehrere Anliegen bündeln und diese in einem gemeinsamen Auftrag bearbeiten lassen. Je weniger der Anwalt beansprucht wird, desto niedriger fallen die Gebühren aus. Möglicherweise lassen sich die Honorarvereinbarungen auch kombinieren. Hier kann vorab abgeklärt werden, ob ein Pauschalhonorar für Teile der Leistung sinnvoller wäre, z. B. für Standardaufgaben wie Vertragsprüfungen.
- Einigung anstreben: Ein außergerichtlicher Vergleich kann oft Zeit und Geld sparen. Wenn es gelingt, sich außergerichtlich zu einigen, entfällt die Terminsgebühr und die Verfahrensgebühr ist niedriger. Ein Vergleich spart oft erhebliche Kosten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Meditation, um Kosten zu sparen.
- Reduktion des Streitwerts: In bestimmten Fällen können Mandanten die Höhe des Streitwerts beeinflussen, indem sie z. B. auf einen Teil ihrer Forderung verzichten oder versuchen, außergerichtlich geltend zu machen.
- Klare Kommunikation mit dem Anwalt: Mit dem Anwalt sollte genau geklärt werden, welche Ziele der Mandant verfolgt, um unnötige Tätigkeiten und Kosten zu vermeiden. Vorab sollte daher besprochen werden, welche Tätigkeiten der Anwalt übernehmen soll und, wenn möglich, wie hoch das Limit für die Kosten sein soll. Eine gestaffelte Vergütungsvereinbarung kann hier von Vorteil sein. Bei einem Stundenhonorar sollte geklärt werden, ob jede angefangene oder nur die volle Stunde in Abrechnung gestellt wird.
- Vorarbeit leisten: Durch Vorarbeit, wie der Vorbereitung von Unterlagen und Dokumenten, können ebenfalls Kosten gespart werden, da der Arbeitsaufwand des Anwalts sinkt. Offene Fragen können notiert und gesammelt werden, um dann bei einem gemeinsamen Termin alles Wesentliche besprochen und übergeben wird. Je besser der Anwalt informiert ist und je klarer der Sachverhalt, desto weniger Zeit muss er für Recherchen und Nachfragen aufwenden.
Warum ein Anwalt dennoch eine sinnvolle Investition ist
Ein Anwalt kann nicht nur dabei helfen, die Rechte effektiv durchzusetzen, sondern auch finanzielle und rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden. Durch fundierte Beratung und strategische Vorgehensweise lassen sich oft teurere Gerichtsverfahren oder langwierige Konflikte umgehen. Langfristig zahlt sich eine kompetente anwaltliche Unterstützung meist aus – sowohl finanziell als auch nervlich.
Fazit
Die Kosten für einen Anwalt sind von vielen Faktoren abhängig, lassen sich jedoch durch gezielte Maßnahmen reduzieren. Eine frühzeitige Klärung der Kostenfrage, die Nutzung staatlicher Unterstützungsangebote und ein transparenter Umgang mit dem Anwalt sind dabei entscheidende Schlüssel. Ein erfahrener Anwalt wird nicht nur Klarheit über die anfallenden Kosten verschaffen, sondern auch Wege aufzeigen, wie das Anliegen effektiv und kostensparend gelöst werden kann.