Neue Zuständigkeiten ab 2025

Ab dem 1. Mai 2025:
Die Ausstellung von Apostillen erfolgt durch 15 Regionalräte bzw. interdepartementale Kammern der Notare. Zuständig sind somit nicht mehr die Staatsanwaltschaften der 33 Berufungsgerichte.

Spätestens ab dem 1. September 2025:
Auch die Beglaubigungen werden von diesen Kammern übernommen – anstelle des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten.


Was ist eine Legalisation? Was ist eine Apostille?

Die Legalisation ist ein Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Gebrauch. Sie bestätigt:

  • die Echtheit der Unterschrift,

  • die Amtsstellung oder Funktion des Unterzeichners,

  • ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels auf dem Dokument.

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Beide Verfahren ermöglichen die grenzüberschreitende Verwendung von Urkunden.


Welche Informationen werden bestätigt?

✔️ Echtheit der Unterschrift
✔️ Funktion und Identität des Unterzeichners
✔️ Ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels


Für welche Dokumente ist eine Apostille oder Legalisation erforderlich?

  • Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod)

  • Diplome und Schulzeugnisse

  • Gerichtliche Entscheidungen und Urteile

  • Notarielle Urkunden

  • Verwaltungsdokumente (z. B. Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen)


Elektronische Ausstellung

Apostillen und Beglaubigungen werden künftig ausschließlich in elektronischer Form von den Notaren im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags ausgestellt.