In den vergangenen Wochen erreichten uns wieder Abmahnungen, die im Namen von Herrn Reinhold Tscherwitschke und der Bildagentur Chromorange Photostock durch den Rechtsanwalt Klaus Wildmoser ausgesprochen werden. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz habe ich bereits mehrere dieser Fälle begleitet – und möchte im Folgenden erläutern, was es mit diesen Schreiben auf sich hat und wie Betroffene am besten reagieren.
Vorab: Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung aus vielen tausend urheberrechtlichen Abmahnungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Bildern im Internet. Auch die Abmahnpraxis von Rechtsanwalt Klaus Wildmoser sowie die Agentur Chromorange und Herrn Reinhold Tscherwitschke sind uns bestens bekannt.
Wir wissen, worauf es ankommt – und wie man strategisch sinnvoll reagiert.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Situation rechtlich bewerten zu lassen. So wissen Sie schnell und unverbindlich, welche Optionen Sie haben – und wie Sie am besten vorgehen. Senden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an: [email protected] nebst Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfeformulart unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/
Worum geht es bei der Abmahnung durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser im Auftrag von Chromorange?
Gegenstand der Abmahnungen ist regelmäßig die angeblich unlizenzierte Nutzung von Fotografien, die über die Agentur Chromorange Photostock vertrieben werden und deren Urheber Herr Reinhold Tscherwitschke ist.
Rechtsanwalt Klaus Wildmoser behauptet, dass sein Mandant die Fotoagentur Chromorange betreibe, die selbst und über Partneragenturen das in der Abmahnung wiedergegebene Bildmaterial zur Lizenzierung anbiete. In den Schreiben wird behauptet, dass das betreffende Bildmaterial ohne die erforderlichen Nutzungsrechte auf Webseiten oder in Online-Publikationen verwendet wurde. Die Abmahnung enthält typischerweise:
- Eine Unterlassungsaufforderung
- Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Eine Forderung zur Zahlung von Lizenzschadenersatz und Rechtsanwaltskosten
Die geforderten Beträge bewegen sich häufig im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich, teilweise auch darüber hinaus – je nach behaupteter Nutzungsdauer und Reichweite der Website.
Ist die Abmahnung durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser im Auftrag von Chromorange berechtigt?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Urheber sind nicht verpflichtet, die Nachweise und /oder Nutzungsrechte bereits mit der Abmahnung vorzulegen. Wir empfehlen daher eine genaue rechtliche Prüfung. In tatsächlicher Sicht sind folgende Punkte relevant:
- Existierte tatsächlich eine Lizenz für das Bild?
- Handelte es sich um eine redaktionelle oder kommerzielle Nutzung?
- War das Bild möglicherweise frei verfügbar oder unter Creative Commons lizenziert?
Sind die geltend gemachten Zahlungsforderungen berechtigt?
Selbst wenn die Abmahnung tatsächlich berechtigt sein sollte, ist immer zu prüfen, ob die geltend gemachten Forderungen angemessen und nachvollziehbar berechnet sind. Insbesondere die Berechnung des Lizenzschadens nach der sogenannten MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist juristisch nicht unumstritten und wird regelmäßig überhöht angesetzt.
Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?
Keine vorschnellen Zahlungen oder Erklärungen! Betroffene sollten keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den geforderten Betrag überweisen. Das kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben – insbesondere, wenn eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung abgegeben wird oder das Bild – wie häufig – nicht nur im Rahmen der abgemahnten Nutzung, sondern auch auf weiteren Seiten und Webauftritten geteilt und/oder öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Empfohlenes Vorgehen:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren
- Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ohne rechtliche Beratung
- Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen
- Individuelle Reaktion entwickeln – ggf. modifizierte Unterlassungserklärung, Vergleichsangebot, Zurückweisung
Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung unter: 0251 20 86 80 30 oder [email protected]