Ein klares: Jein. Das Wichtigste in Kürze:

  • Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot
  • Vertragswidriges Verhalten ist verboten: Achtung Abmahnung!
  • Vertragswidrig heißt genesungswidrig: während der AU müssen Sie Ihre Gesundheit fördern.
  • Grundregel: wenn der Nebenjob Ihre Genesung nicht gefährdet, kann er zulässig sein.
  • Suchen Sie das Gespräch: Wie reagiert Ihr Arbeitgeber?