Ein klares: Jein. Das Wichtigste in Kürze:
- Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot
- Vertragswidriges Verhalten ist verboten: Achtung Abmahnung!
- Vertragswidrig heißt genesungswidrig: während der AU müssen Sie Ihre Gesundheit fördern.
- Grundregel: wenn der Nebenjob Ihre Genesung nicht gefährdet, kann er zulässig sein.
- Suchen Sie das Gespräch: Wie reagiert Ihr Arbeitgeber?