Die Verjährungsregeln im französischen Arbeitsrecht sind von größter Bedeutung. Während die Fristen als solche keine Schwierigkeiten bereiten, sind die Konturen der Anwendung im Einzelfall häufig Anlass für Streitigkeiten und sehr schwierige Debatten im Conseil des Prud'hommes (frz. Arbeitsgericht). 

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich kein Arbeitsgericht im eigentlichen Wortsinn. In Frankreich ist dies der sogenannte "Conseil des Prud'hommes". Dies ist nicht nur ein terminologischer Unterschied. In Frankreich handelt es sich nicht um Richter mit einer Laufbahn innerhalb der staatlichen Richterschaft. Vielmehr handelt es sich um berufstätige Mitglieder, die zur Hälfte aus Arbeitgebern und zur Hälfte aus Arbeitnehmern stammen.