Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für viele Arbeitnehmer eine unerwartete und belastende Situation. Plötzlich stehen Fragen im Raum wie: Bekomme ich mein Gehalt noch? Wie lange habe ich meinen Job? Was passiert mit meiner Kündigungsfrist? Doch auch in einer Insolvenz sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer klar geregelt. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und sich rechtlich absichern.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und finanzielle Einbußen zu vermeiden. Lassen Sie sich nicht verunsichern – mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Position erheblich verbessern!

Was bedeutet die Insolvenz Ihres Arbeitgebers für Sie?

Sobald ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass Sie sofort Ihren Arbeitsplatz verlieren. Entscheidend ist:
✅ Bis zur Insolvenz erhalten Sie Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit (bis zu 3 Monate rückwirkend).
✅ Arbeitsverträge bleiben zunächst bestehen, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung.
✅ Kündigungsfristen können auf maximal 3 Monate verkürzt werden (§ 113 InsO).
Offene Gehaltszahlungen müssen angemeldet werden, um eine Auszahlungschance zu wahren.

Kündigung im Insolvenzverfahren – was gilt für Sie?

Insolvenzverwalter sprechen oft Kündigungen aus, um Personalkosten zu senken. Aber nicht jede Kündigung ist rechtens! Besonders wenn Ihr Arbeitgeber noch weiter wirtschaftet oder Teile des Unternehmens übernommen werden, kann ein Kündigungsschutzprozess erfolgversprechend sein.

In folgenden Fällen lohnt es sich besonders, eine Kündigung anzufechten:

  • Wenn die Sozialauswahl fehlerhaft war.
  • Wenn ein Betriebsübergang bevorsteht und Sie eigentlich übernommen werden müssten.
  • Wenn der Insolvenzverwalter Sie nicht korrekt angehört oder informiert hat.
  • Wenn Ihr Unternehmen eine Auffanggesellschaft bildet.

Achtung: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen! Lassen Sie sich daher sofort beraten.

Freistellung & Gehaltsansprüche – wann wird noch gezahlt?

Häufig werden Arbeitnehmer nach der Kündigung freigestellt – aber was bedeutet das finanziell?

  • Freistellung mit Lohnfortzahlung: Sie müssen nicht mehr arbeiten, erhalten aber weiterhin Ihr Gehalt (sofern noch Geld vorhanden ist).
  • Freistellung ohne Zahlung: Wenn kein Geld mehr in der Insolvenzmasse ist, können Sie auf Ihr Gehalt verzichten müssen – es sei denn, Ihr Anspruch fällt unter die Massenverbindlichkeiten, die vorrangig gezahlt werden müssen.

Wir prüfen genau, ob Ihr ausstehendes Gehalt eine Chance auf Auszahlung hat!

Insolvenzgeld – Ihre finanzielle Absicherung

Arbeitnehmer haben im Insolvenzfall Anspruch auf bis zu drei Monate Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Das deckt in der Regel die letzten Monate vor der Insolvenzeröffnung ab.
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung gestellt werden. Ich unterstütze Sie dabei, den Antrag korrekt einzureichen, damit keine Fehler passieren.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn das Unternehmen weitergeführt wird oder ein Betriebsübergang bevorsteht, kann eine Klage Ihre Chancen auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung deutlich erhöhen. Selbst wenn der Betrieb endgültig geschlossen wird, kann eine Klage dazu führen, dass Sie noch finanzielle Ansprüche durchsetzen können.

So helfe ich Ihnen als Fachanwältin für Arbeitsrecht

✅ Prüfung Ihrer Kündigung & Kündigungsschutzklage
✅ Durchsetzung von Insolvenzgeld und offenen Lohnforderungen
✅ Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter über Abfindungen & Sozialplan
✅ Unterstützung bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenzmasse

Warten Sie nicht zu lange – jetzt rechtliche Hilfe sichern!

In einer Insolvenz müssen Arbeitnehmer schnell handeln, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite und setze mich für Ihre Rechte ein.

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