Das Wichtigste in Kürze:

  • Oft ist die Haftung des Verkäufers für Mängel beim Hauskauf ausgeschlossen.
  • Ausnahme: der Verkäufer hatte Kenntnis vom Mangel oder diesen arglistig verschwiegen.
  • Der Käufer muss Kenntnis vom Mangel beim Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweisen. Wie das geht, lesen Sie hier.