Das Wichtigste in Kürze:
- Oft ist die Haftung des Verkäufers für Mängel beim Hauskauf ausgeschlossen.
- Ausnahme: der Verkäufer hatte Kenntnis vom Mangel oder diesen arglistig verschwiegen.
- Der Käufer muss Kenntnis vom Mangel beim Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweisen. Wie das geht, lesen Sie hier.