Als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht höre ich oft die Frage: Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Verfahren bei einem Arztfehler? Viele Patienten sind unsicher und erhalten manchmal auch widersprüchliche Informationen von ihrer Versicherung. Daher möchte ich Klarheit schaffen, wie Ihre Rechtsschutzversicherung in Fällen von Arzthaftung wirkt und welche Punkte Sie beachten sollten.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung bei Arzthaftung

Obwohl Arzthaftung Teil des Medizinrechts ist, wird sie versicherungstechnisch dem allgemeinen Zivilrecht zugeordnet. Das bedeutet, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für Arzthaftungsverfahren übernehmen, es sei denn, Ihre Versicherung deckt nur spezielle Bereiche wie Verkehrsrecht ab.

Wichtige Punkte zur Deckung durch die Rechtsschutzversicherung

1. Karenzzeit beachten: Überprüfen Sie, ob die Karenzzeit Ihrer Versicherung bereits abgelaufen ist. In der Regel beträgt diese drei Monate nach Abschluss der Versicherung. Während dieser Zeit übernimmt die Versicherung keine Kosten. Bei einigen Versicherungen kann die Karenzzeit länger sein, und es kann ein Selbstbehalt vereinbart sein, den Sie direkt mit Ihrem Anwalt abklären müssen.

2. Erfolgsaussicht des Verfahrens: Ihre Rechtsschutzversicherung wird die Kosten nur übernehmen, wenn der Arzthaftungsfall eine hinreichende Erfolgsaussicht hat. Außerdem sollte der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht übertrieben sein. In unserer Kanzlei prüfen wir vor der Geltendmachung bei der Gegenseite die Erfolgsaussichten und beantragen eine Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren. Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht.

3. Erstberatung und telefonische Rechtsberatung: Bei der Erstberatung wird in der Regel eine Deckungszusage erteilt. Falls der Arztfehler nicht hinreichend belegt werden kann oder keine Beweise vorliegen, sollten Sie nicht für die Beratungskosten aufkommen müssen. Manche Versicherungen bieten auch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Beachten Sie, dass der dortige Anwalt möglicherweise nicht auf Arzthaftungsrecht spezialisiert ist. Für spezialisierte Fragen ist es ratsam, einen Anwalt Ihrer Wahl aufzusuchen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung im Arzthaftungsrecht an und stellen Ihnen unser Vorgehen vor.

4. Deckungszusage für Klagen: Wenn das außergerichtliche Verfahren keine zufriedenstellende Lösung bringt, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel auch die Kosten für die Klage. Auch hier müssen wir vor der Klageeinreichung eine gesonderte Deckungszusage beantragen.

Unterstützung durch Fachanwälte

Sollten Sie Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung benötigen oder rechtliche Fragen zu einem Arzthaftungsfall haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns kostenlos im Arzthaftungsrecht. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.